Gastkommentare : Staat und Religion strikt trennen? Ein Pro und Contra
Sollten in Deutschland Staat und Religion künftig strikt getrennt werden? Stefan Reinecke sagt Ja, Gernot Facius hält dagegen.
Pro
Deutschland ist längst keine Gesellschaft von Gläubigen mehr
Kürzlich habe ich Post vom Finanzamt bekommen. Die Behörde will wissen, ob ich aus der Kirche ausgetreten bin. Jeder US-Bürger würde einen solchen Brief seltsam oder gar bedenklich finden. Weil es den Staat nichts angeht, was die Bürger glauben.
Der deutsche Staat hingegen treibt für die Kirchen Steuern ein und prüft, welcher Kirche die Bürger angehören. Die Säkularisierung ist hierzulande auf halber Strecke liegen geblieben. Deutschland ist längst keine Gesellschaft von Gläubigen mehr. Doch der Staat ist mit den beiden großen Kirchen durch ein dichtes Geflecht von Abhängigkeiten verbunden. Jedes Jahr zahlt der Staat fast eine halbe Milliarde Euro an die Kirchen - wegen der napoleonischen Enteignung der Kirche, dem Reichsdeputationshauptschluss.
Das war 1803. Insgesamt fließen um die 20 Milliarden Euro Steuergelder jährlich Richtung Kirchen, ohne Caritas und Diakonie. Diese Reihe lässt sich fortsetzen. Aber mit welchem Recht werden Erzbischöfe vom Staat bezahlt - also auch von den Steuern von Atheisten, Muslimen, Buddhisten?
Kein Missverständnis: Das Heil liegt nicht in rabiatem Laizismus. In Frankreich gibt es selbstkritische Stimmen, die dem französischen Laizismus bescheinigen, "antireligiös" zu sein. Verbotskultur und Ausschluss der Religionen aus der öffentlichen Sphäre (Burkini-Bashing!) helfen nicht gegen Desintegration oder Radikalisierung. Die komplette Verbannung religiöser Zeichen aus der Öffentlichkeit ist kein Königsweg.
In Deutschland aber gilt es, Kirchen und Staat, vor allem finanziell, zu entflechten. Die Gesellschaft der Zukunft wird multiethnisch und multireligiös sein. Sie braucht einen Staat, der beides ist: tolerant und neutral.
Contra
Kooperationen zwischen Staat und Kirche sind verfassungsrechtlich abgesichert
Die Sache ist klar entschieden, 1919 durch die Weimarer Reichsverfassung, 1949 durch das Grundgesetz: Es gibt keine Staatskirche! Aber sehr wohl eine verfassungsrechtlich abgesicherte Kooperation des Staates mit den Religionsgemeinschaften auf diversen Feldern. Zur ungestörten Religionsausübung nach Artikel 4 Absatz 2 des Grundgesetzes gehören nicht nur Kulthandlungen. Das Bundesverfassungsgericht zählt dazu auch Erziehung, karitative Tätigkeit und "andere Äußerungen des religiösen Lebens"- des Einzelnen wie der religiösen Gemeinschaften. Keine relevante politische Kraft möchte dies infrage stellen.
Einwände, eine solche "Privilegierung" begünstige eine unkritische Staatsnähe kirchlicher Akteure, stehen konträr zur Wirklichkeit. Die katholische Kirche etwa hat mit vom Mainstream abweichenden Stellungnahmen zum Lebensschutz, zu Ehe und Familie und zu Friedensfragen ihre Unabhängigkeit "ausreichend bewiesen" (Kardinal Reinhard Marx). Jede Religionsgemeinschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig "innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes", hieß es schon in Weimar. Und der Gesetzgeber muss ein Interesse haben, möglichst viele religiöse Gruppen in ein geregeltes Verhältnis zum Staat zu holen.
Wer als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden will, muss gewährleisten, dass die Verfassungsprinzipien und Grundrechte Dritter nicht gefährdet werden. Die (zersplitterte) islamische Community, größtenteils abhängig von ausländischen, auch fundamentalistischen Einflüssen, hat noch einen weiten Weg vor sich, bis sie voll in dieses System integriert werden kann. Ob es gelingt? Zweifel sind angebracht.