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VERTEIDIGUNG : Kein Verzicht auf Drohnen

18.06.2018
2023-08-30T12:34:30.7200Z
2 Min

Die Linksfraktion ist mit ihrer Forderung nach einem Verzicht Deutschlands auf die Beschaffung sogenannter Kampfdrohnen für die Bundeswehr gescheitert. Der Bundestag lehnte am vergangenen Donnerstag den entsprechenden Antrag der Linken (19/1831) gemäß der Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses (19/2582) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen das Votum von Linken und Bündnis 90/Die Grünen ab.

Henning Otte (CDU) begründete die geplante Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen mit den gefährlichen Einsätzen der Bundeswehr im Ausland. Das Parlament habe die Verantwortung, die Bundeswehr entsprechend auszurüsten. Otte begrüßte die Entscheidung des Haushalts- und des Verteidigungsausschusses vom Vortag, das Drohnensystem Heron TP von Israel zu leasen, bis gemeinsam mit den europäischen Partnern eine eigene und bewaffnungsfähige Drohne entwickelt worden ist.

Die SPD-Abgeordnete Gabi Weber hingegen bekundete eine "gewisse Sympathie" für den Antrag der Linken. Sie verwies darauf, dass die bewaffnungsfähige Heron TP lediglich der Nachfolgetyp der Heron 1 sei, die bereits von der Bundeswehr zur Aufklärung genutzt werde. Ob die Drohne wirklich bewaffnet wird, entscheide der Bundestag aber erst nach weiteren Beratungen. In diesem Sinne argumentierte auch der FDP-Parlamentarier Marcus Faber.

Tobias Pflüger (Linke) und Katja Keul (Grüne) argumentierten, der weltweite Einsatz von Kampfdrohnen durch die USA für gezielte Tötungen sei völkerrechtswidrig. Drohnen würden die Hemmschwelle zum Einsatz militärischer Gewalt herabsetzen und einen neuen Rüstungswettlauf einleiten, sagte Keul.

Der AfD-Abgeordnete Rüdiger Lucassen wies die Kritik, gegen bewaffnete Drohnen bestünden völkerrechtliche und ethische Einwände, als unbegründet zurück. Eine Drohne sei nicht anders zu bewerten als jedes andere konventionelle Waffensystem auch.