Piwik Webtracking Image

Amri-ausschuss : Recht auf Informationen

Opposition will mehr Akten einsehen

18.06.2018
2023-08-30T12:34:30.7200Z
2 Min

Der sogenannte Amri-Untersuchungsausschuss hat sich in der vergangenen Woche Grundlagenwissen über die internationale polizeiliche Zusammenarbeit verschafft. Eine der offenen Fragen ist, warum die deutschen Behörden nicht wussten, dass der spätere Weihnachtsmarkt-Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz in Italien bereits eine Haftstrafe abgesessen hatte.

Der als Zeuge geladene Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes, Axel Kühn, konnte zwar diese Frage nicht direkt beantworten, da er nicht mit den Ermittlungen zum Berliner Anschlag befasst war. Als Leiter des Referats für Grundsatzfragen und Internationales beim Staatsschutz konnte er den Abgeordneten aber einen Überblick über das Instrumentarium verschaffen, mit dem der Staatsschutz des BKA mit anderen Staaten zusammenarbeitet. Dazu stellte er die verschiedenen Kommunikations- und Analysesysteme von Europol, Interpol und der Police Working Group on Terrorism vor, in der europäische Staatsschutz-Behörden aus 38 Staaten zusammenarbeiten.

Kühn wies darauf hin, dass das Informationssystem SIENNA, das eine wichtige Rolle im internationalen Austausch spielt, von Italien bisher nicht eingesetzt wird. Grund sei ein Kompetenzstreit zwischen der Polizei, die dem Innenministerium untersteht, und den Carabinieri, die vom Verteidigungsministerium befehligt werden. Zu Amris Heimatland Tunesien, in dem deutsche Behörden lange Zeit vergeblich um Papiere für dessen Abschiebung ersucht hatten, sagte Kühn, die Zusammenarbeit mit dem Staat sei früher schwierig gewesen sei. Inzwischen sei dies besser.

Unterdessen kommt der Streit zwischen Opposition und Koalition über die Herausgabe von Informationen vor Gericht. FDP, Linke und Grüne wollen, dass die Bundesregierung dem Untersuchungsausschuss all die Unterlagen des Bundesverfassungsschutzes und des Bundesnachrichtendienstes zur Verfügung stellt, die sie kurz nach dem Anschlag dem Geheimdienst-Kontrollgremium des Bundestages (PKGr) vorgelegt hatte. Die Koalitionsfraktionen lehnen dies bisher ab, weshalb die drei Oppositionsfraktionen nun vor dem Bundesgerichtshof klagen. Sie begründen dies damit, dass der Untersuchungsausschuss nur so feststellen könne, ob die Bundesregierung seinerzeit das PKGr vollständig unterrichtet hat. Denn zu seinem Untersuchungsauftrag gehört auch die Frage, ob Bundestag und Öffentlichkeit damals angemessen informiert wurden.