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Vor 15 Jahren... : Geheime Akten gegen Schröder

02.07.2018
2023-08-30T12:34:30.7200Z
1 Min

1.7.2003: Union fordert Freigabe vertraulichen Materials Die Union sprach von einer rechtswidrigen "Geheimniskrämerei". Die rot-grüne Koalition von einer "geradezu absurden" Forderung. Worum es ging? Zwei Tage vor der Vernehmung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) im sogenannten Lügenausschuss verlangte die Union am 1. Juli 2003 die Freigabe von bislang als vertraulich eingestuften Akten aus dem Kanzleramt. Im Untersuchungsausschuss "Wahlbetrug" wollten sie untersuchen lassen, ob die rot-grüne Regierung im Wahlkampf 2002 gelogen hatte. Konkret ging es um die Frage, ob der "Bundestag und die Öffentlichkeit hinsichtlich der Situation des Bundeshaushaltes, der Finanzlage der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie der Einhaltung der Stabilitätskriterien des EG-Vertrages und des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts" falsch informiert wurden. Zwar hatte das Kanzleramt das gewünschte Material zur Verfügung gestellt, das meiste davon aber als Verschlusssache eingestuft. Fragen an Zeugen durften sich nicht auf diese Akten beziehen. Spätestens 24 Stunden vor Schröders Vernehmung sollten die Papiere freigegeben werden, forderte Peter Altmaier (CDU), Obmann der Unionsfraktion im Ausschuss. Schließlich gab das Kanzleramt nach. Doch große Enthüllungen fanden sich nicht. Im Abschlussbericht kam der "Lügenausschuss" jedenfalls zu einem klaren Ergebnis: "Für den von der Opposition vermittelten Eindruck eines Wahlbetrugs konnten keinerlei Anhaltspunkte gefunden werden." Benjamin Stahl