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Rückblick : Geldfragen, Machtfragen

Das parlamentarische Haushaltsrecht hat eine lange Vorgeschichte. Ein Meilenstein in der demokratischen Entwicklung

09.07.2018
2023-08-30T12:34:31.7200Z
6 Min

Am Ende des Tages lag der dänische König Abel tot auf dem Schlachtfeld, von einem Friesenpfeil durchbohrt, und mit ihm zwei Drittel seiner Streitmacht. Die Überlebenden des Ritterheeres waren auf der Flucht. Die Schlacht bei Oldenswort am 29. Juni 1252 ist ein Markstein in der friesischen Freiheitserzählung und ein denkwürdiges Datum in der Geschichte Schleswig-Holsteins.

Der Monarch hatte den Konflikt provoziert, indem er versuchte, bei seinen nordfriesischen Untertanen den "Pflugpfennig" einzutreiben. Er biss auf Granit. Die friesischen Bauern verschworen sich, "sie wollten eher sterben" als die Steuer bezahlen, "oder König Abel sollte sterben". Geldfragen sind Machtfragen, das gilt seit jeher. Die Budgethoheit, das "Königsrecht" des Parlaments, hat in Europa eine lange und durchaus auch blutige Vorgeschichte.

Wer sollte das Sagen haben, das war immer wieder die Frage, der Monarch allein oder auch seine Untertanen, im Mittelalter vertreten durch die drei Stände der Geistlichkeit, des Adels und der Bürger. Verschärft stellte sich diese Machtfrage immer dann, wenn der Monarch sich in einer finanziellen Zwangslage veranlasst sah, seinen Untertanen neue Steuern abzufordern. "No taxation without representation", keine Besteuerung ohne Volksvertretung war noch 1773 der Schlachtruf der rebellischen nordamerikanischen Kolonien Englands.

Nicht von ungefähr empfahl im 16. Jahrhundert der französische Staatstheoretiker Jean Bodin, ein Gemeinwesen in erster Linie aus dem Vermögen des Monarchen, aus Kriegsbeute, Schenkungen und Tributzahlungen von Verbündeten, Handelserträgen sowie Zollerlösen zu finanzieren und nur im alleräußersten Notfall durch die Erhebung von Steuern. Nicht von ungefähr auch ging in der historischen Entwicklung der parlamentarischen Budgethoheit die Befugnis, Steuern zu bewilligen, dem Recht, auch über die Ausgaben des Staates zu entscheiden, um Jahrhunderte voraus.

Dass Krisen der Monarchie oftmals Sternstunden ständischer Mitbestimmung waren, verstand sich in dieser Konstellation von selbst. Zu den Unglücksraben der englischen Geschichte zählte König Johann mit dem bezeichnenden Beinamen "Ohneland". Er hatte den riesigen Festlandsbesitz seiner Dynastie in der Normandie und im Südwesten Frankreichs an den französischen König Philipp August verloren, der ihm obendrein im Juli 1214 bei Bouvines in der Gegend von Lille ein militärisches Desaster bereitete.

Magna Charta Die englischen Barone sahen ihre Chance. Ein knappes Jahr nach der Schlacht von Bouvines, im Juni 1215, pressten sie auf der Wiese von Runnymede am Themseufer bei Windsor dem geschlagenen Herrscher die Mutter aller Verfassungsurkunden ab, die Magna Charta. Zu ihren Bestimmungen zählte, dass neue Abgaben allein mit Billigung eines "Allgemeinen Rates" erhoben werden durften, dem zunächst nur der Hochadel angehörte, und für den sich unter Johanns Sohn und Nachfolger Heinrich III. die Bezeichnung "Parlament" einbürgerte.

Die Magna Charta war keineswegs das Ende, viel eher der Ausgangspunkt der Dauerspannung zwischen monarchischem und ständisch-parlamentarischem Machtanspruch, die jahrhundertelang Englands Geschichte begleitete. Auf die Versammlung von Runnymede folgte ein zweijähriger "Krieg der Barone", um die Anerkennung der neuen Freiheiten durch den König mit Waffengewalt durchzusetzen. Ein weiteres Mal eskalierte der Konflikt unter Heinrich III., der wie der Vater mit kostspieligen und erfolglosen militärischen Abenteuern den Unmut der Barone erregt hatte. Im Juni 1258 trafen sich in Oxford englische Magnaten mit 150 Vertretern des ländlichen Kleinadels und einigten sich auf die Forderung nach einer grundlegenden Reform der Monarchie. Unter anderem sollte das Parlament künftig dreimal im Jahr zu festen Terminen zusammenkommen und in der Zwischenzeit ein 15-köpfiger Ausschuss die königliche Regierung kontrollieren.

Die folgende Ereignisse sind als der "Zweite Krieg der Barone" in die englische Geschichte eingegangen. Im Mai 1264 siegten die Aufständischen in der Schlacht bei Lewes und nahmen den Monarchen in ihre Obhut. Im August 1265 wurden sie zwar bei Evesham geschlagen, doch war die Verstetigung und Konsolidierung parlamentarischer Mitbestimmung in England fortan nicht mehr aufzuhalten.

Neben dieser insularen gibt es auch eine kontinentale Wurzel des europäischen Parlamentarismus, und zwar in den südlichen Niederlanden, dem heutigen Belgien, wo freilich die Entwicklung zunächst weniger gewalttätig verlief. Hier entstand ein knappes Jahrhundert nach der Magna Charta im September 1312 die erste Verfassungsurkunde auf dem europäischen Festland, die Charta von Kortenberg, in der sich der Herzog und die Stände von Brabant auf gemeinsame Grundsätze der Landesregierung einigten.

Direkter Anlass war wieder ein Schwächezustand, gepaart mit finanzieller Notlage, der Monarchie. Herzog Johann II. war schwer erkrankt und hoffte, durch Zugeständnisse die Nachfolge seines noch minderjährigen Sohnes absichern zu können. In der östlich von Brüssel gelegenen Benediktinerinnenabtei Kortenberg fand die entscheidende Versammlung von Vertretern des Adels und der Städte statt.

In finanzpolitischer Hinsicht war die Charta rigoros. Der Herzog durfte überhaupt keine Steuern erheben, außer in Fällen, die ihm persönlich nahegingen. Wenn etwa ein Sohn zum Ritter geschlagen wurde, eine Tochter heiratete oder er selbst in Gefangenschaft geriet. Und auch dann waren die Abgaben so bescheiden zu bemessen, dass kein Untertan "verletzt" wurde.

Zur Überwachung der herzoglichen Regierung wurde ein 14-köpfiger Ausschuss aus Vertretern von Ritterschaft und Städten eingesetzt, der alle drei Wochen in Kortenberg tagen sollte. Vereinbart war auch ein Widerstandsrecht der Stände in Fällen, in denen der Herzog sich nicht an die Abmachungen hielt. Von der Magna Charta hob sich die Kortenberger Urkunde zudem dadurch ab, dass ihre Rechtsschutzgarantien von vornherein nicht allein den höheren Adel, sondern alle Bürger, in damaligem Niederländisch "riken ende armen", betrafen.

Bestätigt und erweitert wurde die Charta von Kortenberg im Januar 1356 durch die "Blijde Inkomst", zu Deutsch etwa "Fröhlicher Einzug". Der Name bezog sich auf die Tradition, dass jeder neue Landesherr bei Regierungsantritt von Stadt zu Stadt zog, um auf die hergebrachten Privilegien zu schwören. Auch die Blijde Inkomst enthielt im Kern die Bestimmung, dass der Herzog ohne Zustimmung der Stände weder Steuern erheben noch Krieg führen durfte.

Die Brabanter Verfassungsurkunden wirkten weit in die Zukunft. Als 1581 die Generalstände der nordniederländischen Provinzen Spaniens König Philipp II. als Landesherrn für abgesetzt erklärten, beriefen sie sich unter anderem auf die Charta von Kortenberg, die Blijde Inkomst und das dort fixierte Widerstandsrecht.

In Deutschland haben parlamentarische Traditionen ihre tiefsten Wurzeln im Südwesten. So kam im Jahr 1957 die damalige Bundespost dazu, das 500-jährige Bestehen des altwürttembergischen Landtages mit einer Sondermarke zu würdigen. In der Tat sind für 1457 erstmals zwei Ständeversammlungen quellenmäßig zu belegen, die in Stuttgart und Leonberg tagten, jeweils eine für die beiden Hälften der damals zwischen zwei Linien des Herrscherhauses geteilten Grafschaft Württemberg. Wie üblich, ging es um Geld. Ein Krieg mit der benachbarten Kurpfalz stand bevor, der wollte finanziert werden.

Mit dem Vertrag von Tübingen gelang es 1514 den württembergischen Ständen, ihre Mitwirkungsrechte in dem mittlerweile wiedervereinigten und zum Herzogtum erhobenen Landes zu kodifizieren. Im Gegenzug übernahmen sie die Schulden des nahezu bankrotten Herzogs Ulrich. Auch der Tübinger Vertrag, der bis 1805 als Verfassung Württembergs wirksam blieb, enthielt im Kern die klassische Klausel, dass Steuererhebung wie Kriegführung der Zustimmung der Stände bedurfte.

Nach 1848 In den Jahren nach dem Wiener Kongress waren die Landtage des Großherzogtums Baden und des Königreichs Württemberg Plattformen des Vormärz-Liberalismus, während im übrigen Deutschen Bund weithin der Absolutismus herrschte. Das änderte sich mit der als nationales Einigungsprojekt gescheiterten, als Reformprojekt teilweise erfolgreichen Revolution von 1848. Jetzt erhielten die Parlamente in Deutschland das Recht, außer den Einnahmen auch die Ausgaben des Staates zu bewilligen. Erst jetzt gab es seit 1850 auch in Preußen eine Verfassung, die in Artikel 99 bestimmte: "Alle Einnahmen und Ausgaben des Staates müssen für jedes Jahr im Voraus veranschlagt und auf den Staatshaushalts-Etat gebracht werden. Letzerer wird jährlich durch ein Gesetz festgestellt." Damit war erstmals in Deutschland ein modernes Haushaltsrecht formuliert. Winfried Dolderer