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Frauenwahlrecht : Der Weg war weit

Der Kampf begann schon 1848. Erst die Weimarer Republik machte es im November 1918 möglich

23.07.2018
2023-08-30T12:34:32.7200Z
5 Min

Ich frage jeden aufrichtigen Menschen, wären Gesetze wie die über das Vermögensrecht der Frauen, über ihre Rechte an den Kindern, über Ehe, Scheidungen denkbar in einem Lande, wo die Frauen das Stimmrecht ausübten? - Für mich liegt der Anfang alles wahrhaften Fortschritts auf dem Gebiet der Frauenfrage im Stimmrecht der Frauen."

Als Hedwig Dohm diese Sätze 1873 veröffentlichte, erntete sie Unverständnis und Kritik. 25 Jahre nach der gescheiterten 1848er Revolution herrschte in Deutschland ein repressives Klima in Sachen Frauenrechte. Die ehemaligen Revolutionärinnen waren durch Vereins- und Pressegesetze politisch mundtot gemacht worden. Sie hatten für Demokratie und Frauenrechte gekämpft und zum ersten Mal eine organisierte Frauenbewegung in Deutschland ins Leben gerufen, waren aber von ihren männlichen Mitrevolutionären fallengelassen worden: Die Männer der Frankfurter Nationalversammlung planten eine neue Verfassung, die nur Männern über 25 das Wahlrecht geben sollte. Trotzdem hatten ehemalige 1848erinnen einen Neuanfang gewagt und 1865 den Allgemeinen Deutschen Frauenverein (ADF) gegründet. Unter dem Damoklesschwert des Politikverbots formulierten sie die sogenannte Frauenfrage als Bildungsfrage. Gleiche staatsbürgerliche Rechte galten bestenfalls als utopisches Fernziel.

Kein Wunder, dass die ADF-Frauen Dohms Wahlrechtsforderung als schädlich für die Sache der Frauen kritisierten. Eine Freidenkerin wie Dohm konnte dagegen mit den moderaten Reformforderungen nicht viel anfangen. Sie forderte für die Frauen die völlige ökonomische, soziale und juristische Gleichberechtigung. Das Wahlrecht war für Dohm Voraussetzung für jede weitere emanzipatorische Entwicklung und schlichtweg ein Menschenrecht, und: "Menschenrechte haben kein Geschlecht!" Mitstreiterinnen fand sie dafür 1873 aber so gut wie keine.

Auch die junge Arbeiterbewegung bewies einen ausgeprägten proletarischen Antifeminismus: Frauenarbeit als Konkurrenz sollte verboten werden, und der Kampf um bürgerliche Rechte schloss das patriarchale Familienideal ein. August Bebel, Mitgründer der SPD, blieb eine Ausnahme. Er war überzeugt, dass es keine Befreiung der Menschheit geben könne ohne die soziale Unabhängigkeit und politische Gleichberechtigung der Geschlechter. Seine SPD sollte die einzige der politischen Parteien in Deutschland bleiben, die für die Einführung des Frauenwahlrechts eintrat.

Neuer Schwung Der Kampf um Frauenrechte nahm ab 1880 an Fahrt auf. Ein liberaleres politisches Klima und wirtschaftspolitische Entwicklungen begünstigten mehr weibliche Teilhabe am Staat und am Arbeitsmarkt. Die Bürgerliche und die proletarische Frauenbewegung entwickelten jeweils eigene Emanzipationskonzepte. In Fortführung der ADF-Linie diskutierte die Lehrerin Helene Lange die Frauenfrage als Kulturfrage: Deren Ausbildung sei dringend zu reformieren, damit Frauen ihren positiven kulturellen Einfluss geltend machen können. Lange ging von einer Geschlechterdifferenz qua Natur aus und entwickelte die Idee von "geistiger" oder "organisierter Mütterlichkeit", die die Gesellschaft auf allen Ebenen verbessern sollte.

Das sah Clara Zetkin, charismatische Führungspersönlichkeit der proletarischen Frauenbewegung, erwartungsgemäß anders. Gleichberechtigte Erwerbsarbeit und Klassenkampf waren für Zetkin die Werkzeuge, um die kapitalistischen Verhältnisse zu überwinden. Darüberhinaus entstanden zahlreiche Vereine unterschiedlichster Zielsetzungen, unter ihnen solche, die sich in Abgrenzung zur "gemäßigten" Frauenbewegung als "radikal" im Sinne von "an die Wurzel gehend" verstanden. Ein Zentrum der Radikalen - und politische Heimat für Hedwig Dohm - war Minna Cauers 1888 gegründeter Verein Frauenwohl, der weitgefächerte Angebote machte: Bildung, Rechtsberatung, Professionalisierung weiblicher Sozialarbeit bis hin zu einer gewerkschaftsähnlichen Berufspolitik für Frauen.

Nun aber, als die Frauen vor den Toren der Parlamente, der Universitäten und weiterer männlicher Bollwerke standen, rüsteten sich die Gegner und gründeten ihrerseits explizit antifeministische Organisationen.

Die bürgerliche Frauenbewegung antwortete den Antifeministen mit noch dichterer Vernetzung - und mit Internationalisierung. Zunächst gründete sie 1894 einen Dachverband, den Bund deutscher Frauenvereine (BDF). Aber die Positionen zu Frauenwahlrecht, Prostitution, Eherecht und gesellschaftlicher Doppelmoral innerhalb des BDF waren zu unterschiedlich. Und so spalteten sich schon nach fünf Jahren die radikalen Vereine unter Minna Cauer und Anita Augspurg vom BDF ab und gründeten den alternativen Verband fortschrittlicher Frauenvereine.

Politische Vereine sind möglich Im jungen 20. Jahrhundert fiel das politische Vereinsverbot für Frauen, und sofort wurden zahlreiche Stimmrechtsvereine aller politischen Richtungen gegründet, die jedoch uneinig darüber waren, welches Wahlrecht zu fordern sei: das jeweils auch für Männer geltende (in Preußen also das ungleiche und indirekte Dreiklassenwahlrecht) oder das demokratische - allgemeine, gleiche, direkte und geheime - Wahlrecht.

Den ersten dieser Vereine gründete 1902 die Juristin Anita Augspurg zusammen mit ihrer Partnerin Lida Gustava Heymann in Hamburg, den Deutschen Verein für Frauenstimmrecht. Er entwickelte sich in kurzer Zeit zu einem Sprachrohr für das Frauenstimmrecht. Die Aktivistinnen vernetzten sich auch international, Anita Augspurg wurde Vizepräsidentin des Weltbunds für Frauenstimmrecht (IWSA). Und auch der BDF war als Mitglied eines internationalen Dachverbands der Frauenbewegungen (ICW) aktiv und richtete 1904 die große internationale Weltfrauenkonferenz in Berlin mit 2.000 Teilnehmerinnen aus: Beiden Verbänden ging es um mehr Frauenrechte, doch während die radikalen Demokratinnen um Augspurg und Heymann eine schlagkräftige Organisation zur Erlangung des Stimmrechts formten, setzten die großen Verbände BDF und ICW weite auf eine Politik der kleinen Schritte.

Auch Zetkins Frauenbewegung knüpfte ihre internationalen Beziehungen fester und initiierte schließlich den Internationalen Frauentag, der 1911 spektakulär zeitgleich in Deutschland, Dänemark, Österreich, der Schweiz, Bulgarien und den USA (dort eine Woche früher) zum ersten Mal lautstark begangen wurde - mit der Forderung des Wahlrechts. Der Kriegsausbruch 1914 veränderte die Situation jedoch grundlegend, der Erste Weltkrieg zerbombte fast vollständig die internationalen Beziehungen der deutschen Frauenbewegungen. Deren große Mehrheit begriff den Krieg gar als Chance, sich endlich die volle Anerkennung als gleichberechtigte Staatsbürgerinnen zu "verdienen". Die allgemeine Kriegsbegeisterung riss die meisten Frauen mit und wischte bisherige Differenzen vom Tisch. Kriegsgegnerinnen wie Clara Zetkin oder Rosa Luxemburg wurden in der eigenen Partei angefeindet.

Das Wahlrecht kommt Nach rund zwei Jahren Krieg schlossen sich die Frauenstimmrechtsvereine unter dem Vorsitz der langjährigen BDF-Vorsitzenden Marie Stritt zum Deutschen Reichsverband für Frauenstimmrecht zusammen. Hatte man in der ersten Kriegsphase noch zugunsten einer nationalen Identitätspolitik Frauenrechtsforderungen zurückgestellt, wurde nun gemeinsam das Wahlrecht gefordert, sogar vom BDF. Im Dezember 1917 reichten die Vereine eine gemeinsame "Erklärung zur Wahlrechtsfrage" beim Reichsparlament und allen Länderparlamenten ein. Doch alle Forderungen blieben unerfüllt.

Ein halbes Jahr später war der Krieg zu Ende, die Revolution vielerorts ausgebrochen, und die sozialdemokratische Übergangsregierung, der "Rat der Volksbeauftragten" mit Friedrich Ebert an der Spitze, verkündete am 12. November 1918 in einem Aufruf an das deutsche Volk das allgemeine aktive und passive Wahlrecht - auch für alle deutschen Frauen ab 21. Sie waren aufgerufen, am 19. Januar 1919 eine verfassunggebende Nationalversammlung zu wählen, um Deutschland eine demokratisch legitimierte Regierung zu geben. 82 Prozent der wahlberechtigten Frauen, unter ihnen die 87jährige Hedwig Dohm, gaben ihre Stimme ab, und rund 40 weibliche Abgeordnete zogen ins Parlament ein. Diese Frauenquote von knapp 10 Prozent wurde erst wieder im Deutschen Bundestag 1983 erreicht.

Die Autorin ist Historikerin und hat die erste kommentierte Gesamtausgabe der Werke Hedwig Dohms mit herausgegeben.