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gesundheit : Versicherte werden um acht Milliarden Euro entlastet

Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge kommt 2019. Lob der Opposition

01.10.2018
2023-08-30T12:34:35.7200Z
3 Min

Mehr als 13 Jahre nach der Abkehr von der paritätischen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll die hälftige Beitragszahlung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern 2019 wieder eingeführt werden. 2005 war die Parität aus wirtschaftlichen Gründen aufgehoben worden. Für die gesetzliche Änderung machte sich damals neben der rot-grünen Koalition auch die Union stark. Seither haben die Arbeitnehmer in unterschiedlichen Finanzkonstruktionen der GKV einen höheren Beitragsanteil gezahlt als die Arbeitgeber. Damit soll künftig nun Schluss sein.

Selbstständige Mit dem Versichertenentlastungsgesetz (19/4454), das vergangene Woche erstmals beraten wurde, wird der Zusatzbeitrag, der bisher nur von den Versicherten getragen wird, künftig zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt. Der paritätisch finanzierte allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent bleibt erhalten. Die Beitragszahler sollen laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) um acht Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden.

Der Gesetzentwurf sieht auch eine Entlastung kleiner Selbstständiger vor, die sich in der GKV versichern wollen. Demnach soll der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige ab 2019 auf 171 Euro halbiert werden. Zugleich sollen die Krankenkassen unklare Mitgliedschaften in der GKV beenden. Bisher war das nur möglich, wenn ein freiwillig Versicherter, etwa ein Selbstständiger, seinen Austritt erklärte. Ist jedoch ein Versicherter nicht erreichbar, zahlt keine Beiträge und ist auch nicht abgemeldet, wird er zum Höchstbeitrag weiterversichert. So häuften sich Beitragsschulden an. Nun sollen Krankenkassen dazu verpflichtet werden, die Mitgliedschaft solcher ,,passiven" Mitglieder zu beenden.

Hohe Rücklagen Angesichts der zum Teil sehr hohen Rücklagen von Krankenkassen sollen diese außerdem dazu verpflichtet werden, ihre Finanzreserven abzuschmelzen. Die Rücklagen dürfen dem Entwurf zufolge künftig eine Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Überschüssige Beitragseinnahmen müssen ab 2020 innerhalb von drei Jahren abgebaut werden. Krankenkassen mit einer Reserve von mehr als einer Monatsausgabe dürfen ihren Zusatzbeitrag nicht anheben. Zugleich soll der sogenannte Risikostrukturausgleich (RSA) reformiert werden, um den Kassenwettbewerb nicht zu verzerren.

SPD, Grüne und Linke hatten die Parität lange gefordert und äußerten sich in dem Punkt nun zufrieden. Allerdings kritisierten Sprecher von Linken, AfD und FDP Details der Vorlage. Maria Klein-Schmeink (Grüne) reagierte verwundert und merkte an, hier werde ein sehr gutes Gesetz eingebracht, das die Solidarität in der Gesellschaft stärke. Die Wiederherstellung der Parität sei "ein riesiger Schritt" mit großer Wirkung und dürfe "nicht untergehen in Petitessen". Achim Kessler (Linke) monierte gleichwohl, eine echte Parität sei erst erreicht, wenn die Zuzahlungen der Versicherten in Milliardenhöhe, etwa für Brillen oder Zahnersatz, wegfielen. Für kleine Selbstständige müsse zudem die Mindestbeitragsbemessungsgrenze auf die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro abgesenkt werden. Der Forderung schloss sich Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) an. Selbstständige Gründer seien ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaft. Bei kleinen Selbstständigen werde ein viel zu hohes fiktives Einkommen angenommen.

Jörg Schneider (AfD) forderte, den Bundeszuschuss für die Krankenversicherung von Hartz-IV-Beziehern anzuheben. Die rund 100 Euro im Monat reichten lange nicht, die Kosten lägen drei Mal höher. Die so entstehende Finanzierungslücke der Kassen liege bei zehn Milliarden Euro.

Karl Lauterbach (SPD) äußerte sich derweil stolz über die erreichte Parität und sagte voraus, die Gesundheitskosten könnten in den nächsten Jahren um 40 bis 60 Milliarden Euro steigen.