Piwik Webtracking Image

WohnungspolitiK II : Kompetenzgerangel auf allen Ebenen

Experten betonen Förderbedarf bei Sozialbauten

15.10.2018
2023-08-30T12:34:36.7200Z
3 Min

Soziale Wohnraumförderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: In diesem Befund sind sich Experten und Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen einig. Dies wurde in einem öffentlichen Fachgespräch des Bauausschusses unter Leitung von Mechthild Heil (CDU) vergangene Woche deutlich. Die von der Bundesregierung geplante Grundgesetzänderung (siehe Seite 11) , die eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Wohnraumförderung ermöglichen soll, wurde von den Experten einhellig begrüßt. Eine solche Verfassungsänderung ist nötig, weil der Wohnungsbau seit der Föderalismusreform 2006 Sache der Länder ist.

In der Anhörung sagte Oliver Arentz vom Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität Köln, man habe es vor allem in den Ballungsräumen mit Wohnungsknappheit und steigenden Preisen zu tun. Dies mache es Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen schwer, sich mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Das größte Problem der bisherigen sozialen Wohnraumförderung sei, dass sie nur "wenig treffsicher" sei: Bis zu jede zweite gebundene Wohnung werde von Haushalten genutzt, die nicht mehr anspruchsberechtigt seien. Die Zahl der bestehenden Sozialwohnungen sei viel zu gering, daher gebe es allenfalls eine "Förderlotterie".

Andrej Holm von der Berliner Humboldt-Universität betonte, noch in den 1950er und 1960er Jahren habe es etwa vier Millionen geförderte Mietwohnungen gegeben, heute seien es noch bis zu 1,3 Millionen. Bestand und Neubau dieser Wohnungen und die Mietentwicklung hätten sich etwa in Berlin seit dem Jahr 2009 entkoppelt. Das stelle Haushalte mit niedrigem Einkommen vor "dramatische Probleme". Die soziale Wohnraumförderung müsse "aus der Marktlogik raus".

Andreas Ibel, der Präsident des Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, wies darauf hin, dass die Situation in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sei - ebenso wie die Nutzung finanzieller Mittel. Einige Bundesländer würden diese aufstocken, andere nutzten sie als "Reserve für zukünftige Investitionen". Auch Ibel bemängelte eine "fehlende Zielgenauigkeit": Nur sechs Prozent des Wohnraums seien sozial gebunden, gleichzeitig hätten 30 bis 50 Prozent der Bevölkerung einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Zudem seien 2016 nur 26.000 gebundene Wohnungen gebaut worden, aber 89.000 aus der Bindung gefallen.

Für den Deutschen Städtetag sagte Sebastian Klöppel, es sei besonders wichtig, dass die geplante Grundgesetzänderung den Bund in finanzielle Mitverantwortung nehme. Die Wohnraumförderung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen erfüllen müssten.

Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbunds, forderte fünf Milliarden Euro jährlich für eine Wohnbau-Offensive. Allein um den jetzigen Stand gebundener Wohnungen zu halten, müssten jährlich 40.000 Wohnungen gefördert werden. Es sei falsch gewesen, 1990 die Gemeinnützigkeit im Wohnungsbau aufzuheben. Nötig seien auf Dauer geförderte Wohnungen.

Die Unionsfraktion wies darauf hin, dass die Länder ihren Aufgaben unterschiedlich nachkämen und häufig zu stark auf kommunale Gesellschaften setzten. Gebraucht würden auch private Investoren. Die SPD zog in Betracht, Städtebauförderung und Wohnungsbau "in die gleiche Verantwortungslinie" zu setzen.

Die AfD-Fraktion indes forderte eine Fehlbelegungsabgabe, die betroffene Haushalte "zum Wohle aller" zahlen sollten. Die Liberalen wiesen darauf hin, dass sich die Bedarfe hinsichtlich der Angemessenheit einer Wohnung verändert hätten: Noch in den 1990er Jahren habe man von 30 Quadratmetern pro Person gesprochen, heute seien es 50 Prozent mehr. Die Linke plädierte für eine dauerhafte Bindung der Wohnungen, hier müsse über die rechtliche Ausgestaltung nachgedacht werden. Die Grünen thematisierten das Verhältnis von Subjekt- und Objektförderung beim sozialen Wohnraum.