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ATOM : Kompletter Ausstieg

Experten-Disput um Aus für deutsche Urananreicherung

22.10.2018
2023-08-30T12:34:37.7200Z
2 Min

Die Forderung von Grünen und Linken, Urananreicherung und Brennelementherstellung in Deutschland zu beenden, wird von Experten sehr unterschiedlich bewertet. Besonders umstritten ist die Frage, ob mit dem geforderten Ausstieg Verfassungs-, Völker- oder EU-Recht gebrochen werden würde. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vergangene Woche deutlich. Beide Fraktionen haben einen entsprechenden Gesetzentwurf (19/964) beziehungsweise einen Antrag (19/2520) vorgelegt. Darin fordern sie, die Betriebserlaubnis für Anlagen der Urananreicherung und Brennelementherstellung zu beenden und diese stillzulegen. Die Fraktionen argumentieren, diese Maßnahmen seien im Zuge des deutschen Atomausstiegs nötig.

Der Rechtsanwalt Stefan Wiesendahl betonte in seiner Stellungnahme, die Beendigung der Urananreicherung und die Brennelementherstellung ließen sich nur "sehr bedingt" mit dem Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie vergleichen, da sie bereits in der Risikobewertung "grundlegend unterschiedlich" seien. Ein Ausstieg würde sowohl gegen Eigentumsrechte wie die Berufsfreiheit verstoßen, zudem gebe es dagegen erhebliche europarechtliche Bedenken, weil er sich auf die Warenverkehrsfreiheit auswirken würde. Das Haftungsrisiko sei "signifikant hoch".

Rechtsanwalt Herbert Pösser sagte, eine einseitige Lösung Deutschlands aus den entsprechenden Verträgen sei erst im Jahr 2042 möglich. Zudem gebe es nach dem Vertrag von Cardiff, bei dem ein Rücktritt Deutschlands erst 2036 möglich wäre, die Pflicht, Bau und Betrieb von Urananreicherungsanlagen zu fördern und nicht zu beeinträchtigen.

Zu einer gänzlich anderen Bewertung kam die Rechtsanwältin Dörte Fouquet: Sie sehe keine grundlegenden verfassungsrechtlichen oder europarechtlichen Bedenken, die gegen den geforderten Ausstieg sprächen. Vielmehr müsse "die Kette geschlossen" und die Verbreitung von Kernbrennstoffen auf dem Boden der Bundesrepublik eingestellt werden.

Auch der Jurist Wolfgang Ewer sagte, die Forderungen seien verfassungs- und unionsrechtskonform. Dafür bedürfe es eines "legitimen Ziels", das nicht davon abhängig sei, ob es neue Erkenntnisse zum Risiko der Urananreicherung und Brennelementherstellung gebe: Dies sei auch bei unveränderter Risikolage möglich. Je nach der gegebenen Frist für die Beendigung der Techniken könnten aber Entschädigungszahlungen nötig sein, so Ewer. suk