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Arbeit : Auch Tariflohn wird erstattet

Ein sozialer Arbeitsmarkt soll Perspektiven für Langzeitarbeitslose schaffen

12.11.2018
2023-08-30T12:34:37.7200Z
3 Min

Der soziale Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose kann von 2019 an aufgebaut werden. In der vergangenen Woche beschloss der Bundestag den entsprechenden Gesetzentwurf (19/4725; 19/5588) der Bundesregierung für ein sogenanntes Teilhabechancengesetz. Damit werden zwei verschiedene Arten von Lohnkostenzuschüssen eingeführt, um Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen. Nach einer Anhörung änderten die Koalitionsfraktionen den Entwurf jedoch noch einmal in einigen Punkten, was ihr zwar positive Reaktionen vonseiten der Oppositionsfraktionen bescherte. Dennoch hatten sowohl Linke, FDP, Grüne als auch AfD noch viel Kritik, so dass AfD und FDP letztlich gegen den Entwurf stimmten und Grüne und Linke sich enthielten.

Neu ist, dass der Lohnkostenzuschuss durch die Jobcenter nicht mehr nur bis zur Höhe des Mindestlohns, sondern auch für Tariflöhne gezahlt wird. "Wir wollen gute Arbeit fördern und deswegen wollen wir die ganze Palette der möglichen Arbeitgeber erreichen: Kommunen, Sozialverbände, Privatwirtschaft", begründete Martin Rosemann (SPD) in der Debatte diese Änderung. Hubertus Heil (SPD), Bundesarbeits- und Sozialminister, bezeichnete dies als "Frage der praktischen Vernunft, dass uns das gelungen ist".

Kürzere Wartezeiten Ebenfalls geändert wurden die Zugangsvoraussetzungen für das Programm "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (Paragraf 16 i im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch): Künftig sind nicht mehr sieben Jahre Arbeitslosengeld-II-Bezug in den vergangenen acht Jahren, sondern nur noch sechs Jahre ALG-II-Bezug in den vergangenen sieben Jahren Bedingung. Der Linken ist dies jedoch viel zu restriktiv, da man auch schon nach vier Jahren Arbeitslosigkeit weit genug weg vom Arbeitsleben sei. "Das grenzt einen Großteil aus", sagte Sabine Zimmermann. Sie kritisierte außerdem, dass bei den Teilhabeinstrumenten keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden und so "Beschäftigte zweiter Klasse" entstünden.

Darüber hinaus fügten die Koalitionsfraktionen zwei Härtefallregelungen in das Gesetz ein, wonach bei schwerbehinderten Menschen und jenen, die mit Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, fünf Jahre ALG-II-Bezug ausreichen, um diese auf maximal fünf Jahre begrenzte Förderung zu erhalten. Hier setzte eine Kritik der Grünen an. So fragte Beate Müller-Gemmeke (Grüne): "Was ist mit einer Frau, die 54 Jahre alt und bereits seit fünf Jahren arbeitslos ist? Auch Ältere und Alleinstehende brauchen doch soziale Teilhabe."

Finanzierung von Weiterbildung Außerdem wurden die Zuschüsse für Weiterbildungsmaßnahmen von 1.000 Euro auf 3.000 Euro angehoben. Das reicht jedoch der FDP-Fraktion nicht aus. Pascal Kober (FDP) warf der Regierung deshalb vor: "Sie springen zu kurz, denn Sie legen den Schwerpunkt auf Teilhabe und viel zu wenig auf nachhaltige Qualifizierung."

Das zweite neu gefasste Instrument mit dem Titel "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" (Paragraf 16e im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) richtet sich an ALG-II-Bezieher, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Gefördert werden soll auch hier sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, jedoch nur für maximal zwei Jahre. Neu ist hier, dass die bislang vorgesehene Nachbeschäftigungspflicht für die Arbeitgeber nach Auslaufen der Förderung entfällt. Das entlaste die Arbeitgeber, freute sich die Unionsfraktion und äußerte die Erwartung, "dass die deutschen Arbeitgeber gerade angesichts unseres Fachkräftemangels bereit sind, diesen Menschen eine Chance zu geben", sagte Peter Weiß (CDU). Ganz anders die Bewertung von Jörg Schneider (AfD), der dem Gesetz das Scheitern voraussagte, weil das Ziel nicht klar sei. "Was wollen Sie denn eigentlich? Integration in den ersten Arbeitsmarkt oder Beschäftigungstherapie?"