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Agrar : Kastration von Ferkeln

Koalition will Tierschutzgesetz ändern

12.11.2018
2023-08-30T12:34:38.7200Z
2 Min

CDU/CSU und SPD wollen die Übergangsfrist für das betäubungslose Kastrieren männlicher Ferkel im Alter von unter acht Tagen verlängern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes (19/5522) hat der Bundestag am Freitagvormittag in erster Lesung beraten.

Union und SPD wollen die Kastration von Ferkeln ohne Betäubung über den 31. Dezember 2018 hinaus für weitere zwei Jahre erlauben. Das soll auf Grundlage der Übergangsregelung in Paragraph 21 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) erfolgen, die ursprünglich ein Ende dieser Praxis noch in diesem Jahr vorsah. Die Verschiebung der Frist sei erforderlich, weil die verfügbaren Alternativen zur betäubungslosen Kastration in der Praxis nicht taugen würden, hieß es. Ein vorschneller Ausstieg ohne den Landwirten Alternativen anzubieten, würde die Produktion in das Ausland verlagern, ohne dort die Bedingungen kontrollieren zu können. Spätestens am 31. Dezember 2020 soll dann aber Schluss sein, versprachen die Antragsteller. So soll das Tierarzneimittel Isofluran nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Zulassung erhalten, um den Produzenten die dafür notwendigen Mittel an die Hand zu geben. Außerdem soll bis zum 31. Mai 2019 dem Bundestag eine Verordnung vorgelegt werden, die die Durchführung der Isoflurannarkose dem geschulten Landwirt ermöglicht, ohne diese Prozedur von einem Tierarzt durchführen lassen zu müssen.

Ebenso forderte die AfD in einem Antrag (19/5533) die Einführung der Möglichkeit einer Lokalanästhesie bei Ferkelkastrationen. Die Abgeordneten drangen auf die unverzügliche arzneimittelrechtliche Genehmigung das Lokalanästhetikums Lidocain. Die deutschen Schweinehalter bräuchten Planungssicherheit, warnte die AfD. Andernfalls drohe ein Strukturbruch.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hingegen stemmte sich gegen solche Forderungen und drang auf die unverzügliche Umsetzung des Tierschutzes. Dazu legten die Abgeordneten einen Antrag (19/5564) vor, der sich gegen die Fortführung der Ausnahmeregelung wendete. Alle Vorlagen wurden an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen. eis