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Verkehr : Mehr Tempo beim Bau

Gesetz zur Planungsbeschleunigung verabschiedet

12.11.2018
2023-08-30T12:34:38.7200Z
2 Min

Durch beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren soll es künftig beim Bau von Straßen, Schienenwegen und Wasserstraßen schneller vorangehen. Der Bundestag hat vergangenen Donnerstag einen dazu von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (19/4459) in der durch den Verkehrsausschuss geänderten Fassung (19/5580) mit den Stimmen von Union, SPD und AfD bei Ablehnung durch FDP, Linke und Grüne verabschiedet.

Schon vor dem Planfeststellungsbeschluss, dem ein oftmals sehr zeitaufwendiges Planfeststellungsverfahren vorausgeht, können künftig vorbereitende Maßnahmen - wie etwa Kampfmittelbeseitigungen oder archäologische Grabungen - begonnen oder durchgeführt werden. Laut der vom Verkehrsausschuss veranlassten Ergänzung betrifft das aber nicht irreversible Maßnahmen wie etwa die Rodung von Wäldern. Eine weitere Neuerung ist der "Verzicht auf Erörterung". Die zuständige Anhörungsbehörde kann künftig auf Erörterungstermine bei Vorhaben verzichten, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Im Bereich der Schiene werden in Zukunft Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt gebündelt. Das Gesetz sieht zudem eine einheitliche Klagebegründungsfrist für Klagen gegen Planfeststellungs- und Plangenehmigungsentscheidungen im Straßen-, Schienenwege- und Wasserstraßenbau vor. Ab Klageerhebung müssen in einer Sechs-Wochen-Frist Erklärungen und Beweismittel vorgebracht werden.

Neben dem Gesetzentwurf verabschiedete der Bundestag - mit den Stimmen von Union, SPD, AfD und Grünen bei Enthaltung der FDP und der Linken - eine Entschließung. Die Bundesregierung wird darin unter anderem dazu aufgefordert, zeitnah einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes vorzulegen, in dem die Regelungen des Planungsbeschleunigungsgesetzes übernommen werden. Damit wird ein Kritikpunkt des Bundesrates aufgegriffen, der in seiner Stellungnahme bemängelt hatte, das Straßen- und U-Bahnen von dem Gesetz nicht erfasst seien.