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gesundheit : Anspruch auf Brillen

AfD fordert Kostenerstattung für Sehhilfen

03.12.2018
2023-08-30T12:34:38.7200Z
1 Min

Die AfD-Fraktion fordert eine bessere Versorgung von Patienten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Sehhilfen. Erwachsene mit Sehschwächen sollten die Kosten für ärztlich verordnete Brillengläser und Brillengestelle von der Krankenkasse erstattet bekommen, heißt es in einem Antrag (19/4316) der Fraktion, der vergangene Woche erstmals auf der Tagesordnung des Parlamentes stand.

In Deutschland seien rund 41 Millionen Menschen sehbeeinträchtigt. Sie hätten als Erwachsene nur Anspruch auf Sehhilfen, wenn sie eine erhebliche Beeinträchtigung nachweisen könnten. Personen, die mit Sehhilfen eine Sehschärfe von 30 Prozent erreichten, müssten die hohen Kosten für Brillengläser und Brillengestelle selber tragen. Dabei sei eine Sehschärfe von 30 Prozent immer noch eine erhebliche Beeinträchtigung im täglichen Leben, heißt es in dem Antrag weiter. Im Straßenverkehr etwa sei schon bei geringer Fehlsichtigkeit eine Brille gesetzlich vorgeschrieben.

Derzeit zähle die Brille zwar zum Hilfsmittel im GKV-Leistungskatalog. Die Kosten würden jedoch nur in Form eines Zuschusses als Festbetrag übernommen, sofern eine schwere Fehlsichtigkeit oder Blindheit vorliege. Der größte Teil der weniger stark Sehbeeinträchtigten bleibe von der Hilfsmittelversorgung ausgeschlossen.

In dieselbe Richtung zielt ein Antrag der Linksfraktion (19/6057), in dem gefordert wird, die mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) von 2003 beschlossenen Leistungskürzungen zurückzunehmen. Von den Kürzungen damals waren auch die Sehhilfen betroffen. Die Anträge wurden an die Ausschüsse überwiesen.