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INNERES : Auskunftsrecht für Presse

03.12.2018
2023-08-30T12:34:38.7200Z
1 Min

Nach dem Willen der FDP-Fraktion soll ein Presseauskunftsrecht gegenüber Bundesbehörden gesetzlich verankert werden. In einem Antrag (19/6054), den der Bundestag am vergangenen Donnerstag im vereinfachten Verfahren in die Ausschüsse überwies, fordern die Liberalen die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sich an den bestehenden Landespressegesetzen orientiert und das neben dem Recht auf Auskunftserteilung auch ein Recht auf Akteneinsicht für die Presse vorsieht. Eingeschränkt werden dürfe das Presseauskunftsrecht nur aus Gründen der Geheimhaltung oder aus öffentlichem Interesse.

In der vergangenen Legislaturperiode hatten bereits die Grünen einen den Forderungen der FDP entsprechenden Gesetzentwurf für ein Presseauskunftsrecht vorgelegt. Diesen hatte der Bundestag jedoch mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD mehrheitlich abgelehnt.

Die FDP-Fraktion verweist auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 2013, nach dem die Pressegesetze der Länder nicht auf Bundesbehörden angewendet werden können. Es gebe keinen einfach gesetzlich normierten Anspruch der Presse auf Auskunft. Auch das Informationsfreiheitsgesetz garantiere keinen vergleichbaren Anspruch. Dieser ergebe sich zwar unmittelbar aus der in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten Pressefreiheit, die Grundrechte seien aber als Abwehrrechte des Individuums gegenüber dem Staat ausgestaltet, der Auskunftsanspruch somit nur ein Minimalstandard. Dies sei "für einen Rechtsstaat, der von Pressefreiheit und aufgeklärter Öffentlichkeit lebt, nicht hinnehmbar, schreiben die Liberalen in ihrem Antrag.