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Energiesammelgesetz : Änderungen im Energierecht

03.12.2018
2023-08-30T12:34:39.7200Z
3 Min

Der Bundestag hat am Freitag umfangreiche Änderungen im Energierecht beschlossen. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD votierten die Abgeordneten für den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften" (19/5523, 19/6155) in geänderter Fassung. Die Opposition stimmte gegen den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Gegen die Stimmen der Linken und der Grünen lehnte das Parlament einen Antrag der Fraktion Die Linke (19/1006) zur Rettung der Bürgerenergie ab. Entschließungsanträge der FDP-Fraktion (19/6167) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6168) wurden ebenfalls abgelehnt.

Im Energiesammelgesetz geht es unter anderem um Sonderausschreibungen für Windräder und Solaranlagen, die die Energiewende vorantreiben sollen. Die Ausschreibungsmengen sollen von 1 Gigawatt 2019 über 1,4 Gigawatt 2020 auf 1,6 Gigawatt im Jahr 2021 anwachsen. Geändert wurde zudem die künftige Förderhöhe für Solaranlagen. Der anzulegende Wert für diese Anlagen bis einschließlich einer installierten Leistung von 750 Kilowatt werde auf 8,90 Cent pro Kilowattstunde festgelegt, heißt es. Um eine angemessene Übergangszeit einzuräumen, erfolge die Absenkung in drei gleichmäßigen Schritten je zum 1. Februar 2019, 1. März 2019 und 1. April 2019. Die Förderung für Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird verlängert. Ein Bereich umfasst auch Bestimmungen, mit denen die Politik mehr Akzeptanz für Windräder in der Bevölkerung schaffen will - etwa dadurch, dass diese nachts nicht mehr durchgängig blinken sollen, sondern nur, wenn ein Flugzeug naht.

Im Bundestag würdigte der Parlamentarische Staatssekretär für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß (CDU), das Gesetz als Vereinbarung mit Augenmaß. Es ermögliche bezahlbare - unter anderem durch das Absenken der Förderung für Photovoltaik - und saubere Energie. Darüber hinaus sorge der Gesetzgeber für Akzeptanz in der Bevölkerung und Sicherheit in EU-beihilferechtlichen Fragen. Der Beschluss vor Jahresende sei wichtig, damit Betroffene und Akteure Planungs- und Rechtssicherheit hätten. In der weiteren Diskussion sollten nach den Worten von Bareiß unter anderem die Themen Offshore und der Zubau in Süddeutschland in den Blick genommen werden

Auch Abgeordnete der CDU/CSU und SPD stellten Erfolge des Gesetzes heraus. Indes erwähnte Jens Koeppen (CDU), das Ziel von 65 Prozent Erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2030 sei keine Monstranz, auch wenn es im Koalitionsvertrag stehe - eine Aussage, für die ihn Redner der SPD kritisierten. Die SPD werde dieses Ziel niemals aus den Augen verlieren, sagte etwa Johann Saathoff (SPD).

Steffen Kotré (AfD) bezweifelte den menschlichen Einfluss auf den Klimawandel. Die Ziele der Energiewende könnten ohnehin nicht erreicht werden, weil Speichermöglichkeiten fehlten. Martin Neumann (FDP) erklärte, Versorgungssicherheit, Preisstabilität, Akzeptanz und Kohlendioxid-Minderung seien nur mit mehr Wettbewerb und Marktwirtschaft möglich. Genau daran hapere es allerdings im Gesetz. Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) betonte die Dringlichkeit bei der Energiewende. Es gehe auch um Arbeitsplätze, beispielsweise im Verkehrssektor. Er warnte davor, Angstmachern zu folgen, was die Versorgungssicherheit betreffe. Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, das Gesetz zerstöre Vertrauen und behindere die Wirtschaft. Er warb für das Anliegen seiner Fraktion einer Kohlendioxid-Bepreisung und forderte faire Bedingungen für erneuerbare Energien. pez