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DOKUMENT : Enge Kooperation

Was der Élysée-Vertrag von 1963 regelt

22.01.2018
2023-08-30T12:33:48.7200Z
2 Min

Der Élysée-Vertrag war von der Erkenntnis auf beiden Seiten getragen, dass nur durch eine Zusammenarbeit zwischen Frankreich und Deutschland ein vereintes und damit friedliches Europa zu erreichen ist. Ursprünglich sollten die Bereiche, in denen die Länder zukünftig zusammenarbeiten wollten, lediglich aufgelistet werden. Dann aber wurden die Hauptziele der Zusammenarbeit in einem Vertrag niedergeschrieben. Vorangestellt wurde ihm eine "Gemeinsame Erklärung".

Das erste Kapitel des Dokumentes schreibt Deutschland und Frankreich einen Konsultationskalender vor. Unabhängig von politischen Notwendigkeiten sollen die Staats- und Regierungschefs beider Länder mindestens zweimal jährlich zusammenkommen; einzelne Minister treffen sich häufiger. Interministerielle Kommissionen sollen die Arbeiten zwischen beiden Ländern koordinieren und darüber berichten.

Das zweite Kapitel behandelt die Beziehungen in den "Auswärtigen Angelegenheiten", im Bereich "Verteidigung" sowie in "Erziehungs- und Jugendfragen". In der Außenpolitik sollen sich Deutschland und Frankreich vor wichtigen Entscheidungen und bei Fragen von gemeinsamem Interesse konsultieren, mit dem Ziel, "so weit wie möglich zu einer gleichgerichteten Handlung zu gelangen". Im Verteidigungsbereich verpflichten sich beide auf der strategischen wie auf der taktischen Ebene dazu, "ihre Auffassungen einander anzunähern, um zu gemeinsamen Konzeptionen zu gelangen". Schließlich sieht der Vertrag vor, den Schulunterricht in der Partnersprache zu intensivieren und die wissenschaftlichen Beziehungen auszubauen.

Besondere Bedeutung kommt seit jeher dem Jugendaustausch zu. Als eine Konsequenz des Élysée-Vertrages gründeten die Staaten am 5. Juli 1963 das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW), das bis heute als Austausch- und Förderwerk das Verständnis von Deutschen und Franzosen füreinander vertiefen soll.