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amri-Ausschuss : Schwelender Streit über die Zeugenbefragung

Radikalität des Attentäters unterschätzt

17.12.2018
2023-08-30T12:34:39.7200Z
3 Min

War das damals abzusehen? Dass einer, der gelegentlich mit der Faust zuschlägt, auch in der Lage ist, am Steuer eines Schwerlasters die Besucher eines Weihnachtsmarktes niederzuwalzen? Die Berliner Jugendstaatsanwältin Kerstin Wendler ging im Herbst 2015 davon aus, dass es sich bei Anis Amri, dem späteren Verantwortlichen für den bislang opferreichsten islamistischen Terroranschlag in Deutschland, um "einen gänzlich unbescholtenen jungen Mann handelte". Allerdings hat Wendler, wie sie vergangenen Woche im Untersuchungsausschuss ("Breitscheidplatz") berichtete, Amri nie persönlich gesehen. Sie kannte ihn auch nicht unter seinem richtigen Namen, sondern als "Ahmad Zaghloul" und musste annehmen, dass er im Herbst 2015 nicht 22, sondern erst 19 Jahre alt und somit noch "heranwachsend" war.

Wachmann traktiert Wendler wusste damals mit Sicherheit nur, dass Amri einmal über die Stränge geschlagen war, als er auf dem Gelände des Berliner Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Lageso) einen Wachmann mit der Faust traktierte. Aber konnte das ein Grund sein, das ganze Gewicht des Rechtstaates gegen einen augenscheinlich "unbelasteten Heranwachsenden", der unter dem Namen Zaghloul in keinem Vorstrafenregister auftauchte, in Bewegung zu setzen? Schien es nicht ratsam, abzuwarten, ob der Mann womöglich ein weiteres Mal auffällig wurde und damit dann einen "Erziehungsbedarf" nach den Maßstäben des Jugendstrafrechts offenbarte?

Amris Fehltritt, wie ihn Wendler nach Aktenlage dem Ausschuss schilderte, ereignete sich am späten Vormittag des 6. Oktober 2015 gegen 11.30 Uhr. Der tunesische Asylbewerber, der sich in Berlin als Ägypter unter dem Namen Zaghloul - zu Deutsch: "Täubchen" - vorgestellt hatte, wurde in einem Bereich des Lageso-Geländes angetroffen, wo er sich aus Sicherheitsgründen nicht hätte aufhalten dürfen. Ein Wachmann sei "mit erhobener Hand auf Zaghloul zugelaufen", um ihn zu verscheuchen, woraufhin dieser ihn auf Arabisch beschimpft und ihm einen Schlag ins Gesicht versetzt habe.

Die Polizei nahm die Personalien der Beteiligten auf und stellte fest, dass das Opfer von dem Hieb eine "Rötung" davongetragen hatte. Der Wachmann selbst nahm die Sache nicht besonders tragisch. Er verzichtete auf eine Anzeige und fand es auch es nicht der Mühe wert, eine Zeugenaussage zu Protokoll zu geben. Der angebliche Zaghloul verschwand vom Schauplatz seiner Tat. Weil er zunächst nicht aufzufinden war, stellte Wendler das Verfahren vorläufig ein und schrieb den Beschuldigten zur Aufenthaltsermittlung aus, verzichtete allerdings darauf, einem Hinweis, der sie im Januar 2016 erreichte, nachzugehen. Wäre es zum Prozess gekommen, hätte Amri ohnehin kaum mehr zu befürchten gehabt als eine Ermahnung des Gerichts, meinte sie.

Ein Fall von vielen Später hörten die Abgeordneten von einem weiteren Verfassungsschutz-Zeugen, dass dessen Behörde in der Zeit vor dem Anschlag mit der Person des Attentäters nicht befasst war, jedenfalls nicht federführend: "Das klingt nicht schön, aber Amri war tatsächlich ein Fall von vielen, und Amri ist uns durch eine Polizeibehörde bekannt geworden, die ihrerseits Amri bereits mit Maßnahmen belegt hatte", sagte der Zeuge Henrik Isselburg, bis Juni 2016 als Referatsleiter im Bundesamt für Verfassungsschutz zuständig für die Auswertung von Informationen über radikale Islamisten.

Die Auftritte der Zeugen Wendler und Isselburg illustrierten in der letzten Sitzung des Jahres ein weiteres Mal den schwelenden Dissens zwischen Ausschussmehrheit und -minderheit. Die Vertreter der Opposition halten nichts davon, sich in chronologischer Reihenfolge über Amris Kleinstdelikte berichten zu lassen. Sie möchten die Rolle der Sicherheitsbehörden, nicht zuletzt des Verfassungsschutzes, in den Fokus rücken und verdächtigen die Bundesregierung, dem Ausschuss die dafür wichtigen Zeugen systematisch vorzuenthalten. So steht seit langem fest, dass der Verfassungsschutz in der Moabiter Fussilet-Moschee, wo Amri ein- und ausging, über einen Informanten verfügte, doch den zuständigen V-Mann-Führer sollen die Abgeordneten nicht hören dürfen. Um einen Auftritt dieses Zeugen zu erzwingen, sind FDP, Grüne und Linke jetzt vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.