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Datenschutz : Erste Bilanz der DSGVO

Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der DSGVO gibt es eine erste Bilanz: Eingegangen sind rund 3.700 Eingaben und 4.700 Meldungen zu Datenschutzverstößen.

17.12.2018
2023-09-15T14:50:18.7200Z
2 Min

Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zum 25. Mai 2018 ist mit rund 3.700 Eingaben und 4.700 Meldungen zu Datenschutzverstößen "eine beachtliche Zahl an Eingaben und Beschwerden" eingegangen. Dies berichtete die scheidende Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff (CDU) vergangene Woche in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss Digitale Agenda. "Die Zahlen zeigen, dass die Datenschutz-Grundverordnung bei aller Kritik angenommen wird und Bürger ihre Rechte wahrnehmen", sagte die Datenschutzbeauftragte. Bundesweit wurden in öffentlichen Stellen bis Anfang September 11.000 Beschwerden gezählt, davon 6.100 Datenschutzverstöße. Viele der in der Öffentlichkeit kursierenden Fehlinformationen zur DSGVO hätten zu unnötiger Unsicherheit geführt, sagte Voßhoff. Szenarien wie eine Abmahnwelle und massenhaft verhängte Geldbußen seien nicht eingetreten.

Ziel: Einheitlichen Vorgehen der Länder

Was die nationale Zusammenarbeit betreffe, arbeite man in der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) an einem einheitlichen Vorgehen der Länder hinsichtlich der DSGVO. In diesem freiwilligen Zusammenschluss aus 18 Mitgliedern tausche man sich regelmäßig über gemeinsame Positionen und Appelle aus. Darüber hinaus habe man eine gemeinsame Homepage aufgebaut: "Im Lichte der starken Verunsicherung in der Bevölkerung wurden dort Handlungsempfehlungen und Leitfäden etwa für Vereine und Verbände erarbeitet", sagte Voßhoff.

Betrachte man die Zahlen für die EU-Ebene, seien bis Ende September 55.000 Beschwerden sowie 18.900 Meldungen von Datenschutzverletzungen eingegangen, berichtete Voßhoff weiter. Auch im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) habe man in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Leitlinien herausgegeben. "Der Ausschuss hat zudem eine verbindliche Entscheidungsbefugnis. Das ist ein Novum", sagte die Datenschutzbeauftragte. In einer zentralen Anlaufstelle bearbeite man grenzüberschreitende Fälle des Datenschutzes. Bis Anfang Dezember hatte diese 517 solcher Meldungen verzeichnet.

Voßhoff fordert zentrale Informationskampagne zum Umgang mit Datenschutz-Grundverordnung

"Die Vielzahl an Fehlinformationen hat mich überrascht", sagte Voßhoff im Ausschuss und regte eine zentrale Informationskampagne zum Umgang mit der Datenschutzgrundverordnung an, wie sie etwa über die Bundesstiftung Datenschutz umgesetzt werden könne. Die Verordnung sehe zudem in zwei Jahren eine Evaluierung vor, schloss Voßhoff ihren Zwischenbericht ab. Ihre Amtszeit als Datenschutzbeauftragte endet mit dem Jahresende 2018. Neuer Datenschutzbeauftragter wird dann Ulrich Kelber (SPD).