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Vor 45 Jahren... : Die Kassen müssen zahlen

18.03.2019
2023-08-30T12:36:18.7200Z
1 Min

21.3.1974: Neues Gesetz regelt Kosten für Familienplanung. Geburtenkontrolle und Schwangerschaftsabbrüche sorgen auch im 21. Jahrhundert noch für Kontroversen. Der Papst steht weiter zum Kondomverbot der katholischen Kirche und erntet dafür Kritik. Und erst im Februar mühte sich der Bundestag zu einer Lockerung des Informationsverbots bei Abtreibungen. Kein Wunder, dass am 21. März 1974, in einer Zeit strengerer moralischer Vorstellungen, nicht minder kontrovers diskutiert wurde.

Damals beschloss der Bundestag, dass Krankenkassen unter anderem die ärztliche Beratung über Empfängnisverhütung, über legale Schwangerschaftsabbrüche sowie deren Durchführung bezahlen müssen. Der Entwurf der sozial-liberalen Koalition habe das Ziel, "gewünschte Schwangerschaften zu ermöglichen und ungewollte Schwangerschaften zu verhindern", so Marie Schlei (SPD). Kritik kam von der Opposition: Während "Abtreibung in jedem Fall voll subventioniert" werde, "ist die Kostenregelung bei Verhütung in Ihrem Entwurf nicht so großzügig", meinte Roswitha Verhülsdonk (CDU). "Das Verhütungsmittel geht zu Lasten der Frauen." Schlei verteidigte die Regelung mit den hohen Kosten: Allein für die Pille hätten "ungefähr 375 Millionen DM" aufgewendet werden müssen. Und die Kostenübernahme für Abtreibungen? "Mit dieser Regelung wollen wir mit dem verhängnisvollen Kurpfuschertum der Vergangenheit aufräumen", argumentierte Schlei. Fachgerechte Abtreibungen "sollen nicht länger ein Privileg der Gutsituierten" sein. Benjamin Stahl