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Wahlrecht : Schluss mit Ausschluss

Zank um Teilnahme Vollbetreuter an EU-Wahl

15.04.2019
2023-08-30T12:36:20.7200Z
2 Min

Menschen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist, sowie wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter sollen nach dem Willen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion ab Jahresmitte nicht mehr von Bundestags- oder Europawahlen ausgeschlossen werden. Die beiden Koalitionsfraktionen haben dazu einen Gesetzentwurf "zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze" (19/9228) vorgelegt, den der Bundestag vergangene Woche zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwies.

In der Vorlage verweisen CDU/CSU und SPD darauf, dass das Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 29. Januar 2019 (Az. 2 BvC 62/14) die genannten Wahlrechtsausschlüsse für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hat. Der Gesetzentwurf, mit dem diese Ausschlüsse im Bundes- und im Europawahlgesetz beendet werden sollen, soll am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Mit ihm sollen zugleich die "Grenzen zulässiger Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechts" bestimmt und die Strafbarkeit der Wahlfälschung bei zulässiger Assistenz klargestellt werden.

In der Debatte kritisierten FDP, Linke und Grüne, dass der Gesetzentwurf erst nach der Europawahl vom 26. Mai in Kraft treten soll. Jens Beeck (FDP) verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht an diesem Montag auf Antrag der FDP-, Linken- und Grünen-Abgeordneten darüber entscheiden werde, den Betroffenen noch die Teilnahme an der Europawahl zu ermöglichen. Friedrich Straetmanns (Linke) sagte, die drei Fraktionen hätten in Karlsruhe beantragt, die Wahlrechtsausschlüsse bei der Europawahl nicht anzuwenden, weil die Koalition mehrere Zehntausend Menschen von der Wahl ausschließe. Corinna Rüffer (Grüne) fragte, ob die Koalition vor den 85.000 Menschen Angst habe, "die am 26. Mai 2019 schon wieder, wenn wir am Montag keinen Erfolg haben, vom Wahlrecht ausgeschlossen werden".

Der Regierungsbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, begrüßte den Gesetzentwurf, auch wenn er sich "gewünscht hätte, dass die Umsetzung früher stattfindet".

Wilfried Oellers (CDU) bedauerte, "dass wir das nicht bis zur Europawahl geschafft haben". Mit Blick auf die Rechtssicherheit der Europawahl sei indes Sorgfalt geboten. Da die Richtigkeit der Wahlverzeichnisse nicht gewährleistet werden könne, habe man den 1. Juli gewählt. Matthias Bartke (SPD) sagte, auch er hätte sich gewünscht, dass das Gesetz rechtzeitig zur Europawahl in Kraft tritt. Er glaube aber, "dass man sechs Wochen vor der Wahl nicht mehr am Wahlrecht drehen sollte, und schon gar nicht, wenn die Kandidatenaufstellungen bereits erfolgt sind".

Christian Wirth (AfD) sprach von "gerechtfertigten Bedenken gegen eine Änderung des Europawahlrechts so kurz vor der Stimmabgabe". Die mögliche Torpedierung der bereits aufgestellten Wahllisten für die Europawahl wäre auch nicht im Sinne der Betroffenen.