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recht : Den Bürger im Blick

Grüne scheitern mit Anträgen zum kollektiven Rechtsschutz. Heftige Kritik der Opposition an der Musterfeststellungsklage

15.04.2019
2023-08-30T12:36:20.7200Z
3 Min

Die Grünen haben ihre Kritik an der Musterfeststellungsklage erneuert. Sie wollen nicht, dass die Bundesregierung die aus ihrer Sicht darin enthaltenen Mängel auch in die EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz einfließen lässt. Über zwei entsprechende Anträge debattierte der Bundestag am vergangenen Freitag. Beide Anträge (19/9267 19/8563) wurden mehrheitlich abgelehnt.

Die auch "Eine-für-alle-Klage" genannte Musterfeststellungsklage, die zum 1. November 2018 eingeführt wurde, um vor allem eine Verjährung von Verbraucheransprüchen aus dem VW-Dieselskandal zu verhindern, ist nach Ansicht der Grünen zu umständlich und keine Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes. Sie plädieren für die Einführung einer Gruppenklage, die von Zusammenschlüssen von Betroffenen eingebracht werden kann. Bei der Musterfeststellungsklage sind nur sogenannte qualifizierte Einrichtungen wie Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände klagebefugt. Kritik an dem Gesetz kommt auch von AfD, FDP und Linken.

Verengte Klagebefugnis In ihren Anträgen werfen die Grünen dem Bundesjustizministerium vor, sich in den Ratsverhandlungen zum Richtlinienentwurf über Verbandsklagen auf EU-Ebene für eine verengte Klagebefugnis analog der deutschen Musterfeststellungsklage einzusetzen, anstatt die Klagemöglichkeiten weiter zu öffnen. Die "fatale Fortschreibung der im Praxistest durchgefallenen Musterfeststellungsklage" gelte es zu verhindern. In der Debatte wiesen die Koalitionsparteien die Kritik zurück. Sebastian Steineke (CDU) nannte die Musterfeststellungsklage ein völlig neues Instrument der Rechtsdurchsetzung im kollektiven Bereich. Man sollte sich Zeit nehmen, um das Instrument wirken zu lassen. Der Entwurf der Europäischen Kommission sei faktisch ein kompletter Gegenentwurf zu dem deutschen Gesetz. Was die Grünen immer als Sammelklage pur nach amerikanischem Vorbild kritisiert hätten, stehe so in dem Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission. Dies könne man nicht ernsthaft einfordern. Die Folge wäre eine Klageindustrie.

Kollektiver Rechtsschutz Sarah Ryglewski (SPD) warf den Grünen Europawahlkampf vor. Was die Partei seit Monaten mache, sei mehr als kontraproduktiv für den kollektiven Rechtsschutz in Deutschland. Mit der Musterfeststellungsklage sei ein Instrument eingeführt worden, mit dem Verbraucher zügig und ohne Kostenrisiko ihr Recht einklagen könnten. Das sei ein "Meilenstein für den Verbraucherschutz", den die Grünen kaputtredeten. Und das, obwohl mit der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Volkswagen mittlerweile die größte Sammelklage in Europa auf den Weg gebracht worden sei. Der Vorwurf der Grünen, unliebsame Verbände sollten von der Klagebefugnis ausgeschlossen werden, sei eine Unterstellung, sagte Ryglewski. Dies sei in Bezug auf die Deutsche Umwelthilfe (DUH) besonders absurd.

Manuela Rottmann (Grüne) bekräftigte die Haltung ihrer Fraktion. Die Frage, wie man den Menschen besseren Zugang zur Justiz verschafft und sie vor Betrug und Irreführung schützt, sei fundamental für das Vertrauen der Bürger in den Staat. Die Bundesregierung habe die europäische Verbandsklage "absaufen lassen", die eine Chance für Deutschland gewesen wäre. Beim kollektiven Rechtsschutz verliere Deutschland immer mehr den Anschluss. Die Musterfeststellungsklage, die als Maßstab für ganz Europa dienen solle, sei "überheblicher Unsinn".

Die Klagebefugnis sei immer enger definiert worden, was Verbraucher nicht durchschauen könnten. Mit Justizministerin Katarina Barley (SPD) stehe es um den Rechtsschutz schlecht. In Brüssel habe sie ihn blockiert, und in Deutschland habe sie ihm die Zähne gezogen.

Lothar Meier (AfD) sagte, der Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission sei zumindest in Teilen deutlich verbraucherfreundlicher und praktikabler als die komplizierte Struktur der Musterfeststellungsklage. Diese lasse die Verbraucher am Ende mit leeren Händen dastehen und zwinge sie zu einem zweiten Verfahren. Der Antrag der Grünen erkenne auf der einen Seite die bessere Alternative, die der Richtlinienentwurf gegenüber der Musterfeststellungsklage darstelle, entwerte ihn aber zugleich, indem er den Kreis der klagebefugten Institutionen auf spezielle, den Grünen ideologisch nahestehende Einrichtungen wie die DUH erweitern wolle.

Für die FDP erklärte Katharina Willkomm, die Anträge der Grünen hätten insofern etwas Gutes, als sich der Bundestag mit Europathemen befasse. Im Nachgang erfahre man, was Minister und Ministerinnen in Brüssel mitentschieden hätten. Die Grünen nähmen jedoch nicht die EU-Verbandsklage aufs Korn, sondern den mit der Musterfeststellungsklage von Barley verbuchten PR-Erfolg. Hinter diesem stehe die "verwegene Theorie", die Bundesregierung könne den anderen EU-Mitgliedsstaaten die "halbgare Musterfeststellungsklage" als Vorbild verkaufen. Amira Mohamed Ali (Die Linke) warf der Bundesregierung vor, in den EU-Verhandlungen Regelungen aufzuweichen. Dies sei eine Schwächung des Verbraucherschutzes, diene den großen Konzernen und sei inakzeptabel. Die Linke unterstütze die Vorschläge der Grünen. Die Musterfeststellungsklage sei kein gutes Konzept.