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SOzialpolitik : Gegenmittel gesucht

Die Folgen der Finanzkrise und die Angst vor Nationalisten sorgen für neuen Schwung

29.04.2019
2023-08-30T12:36:21.7200Z
4 Min

Emmanuel Macron, französischer Staatspräsident seit 2017, schreckt die europapolitische Bühne in regelmäßigen Abständen mit seinen Visionen auf. Erst Anfang März sorgte ein Gastbeitrag Macrons in mehreren europäischen Tageszeitungen für Diskussionen, warnte er darin doch eindringlich davor, nicht zu "Schlafwandlern in einem erschlafften Europa" zu werden und forderte, sich den Nationalisten entschlossen entgegenzustellen. Als Gegenmittel schlug er unter anderem eine soziale Grundsicherung und einen an jedes Land angepassten europaweiten Mindestlohn vor.

Der Widerspruch folgte prompt. Europäischer Etatismus, eine Europäisierung der Sozialsysteme und des Mindestlohns seien der "falsche Weg", entgegnete die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer. Wie viel Europa soll es sein? Das ist längst nicht mehr nur eine Frage für Wirtschafts- politiker. Spätestens seit der Finanzkrise und den sozialen Verwerfungen in Südeuropa ist das "soziale Europa" stärker in den Fokus der Brüsseler Bühne gerückt. In seiner Antrittsrede forderte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker 2014, Europa brauche, um seine Bürger wieder näher an Europa zu binden, ein "soziales Triple-A-Rating" - eine Anspielung auf die Bestnote, die Ratingagenturen für die Kreditwürdigkeit von Staaten vergeben.

Immer schon da Nun ist es keineswegs so, dass eine Sozialpolitik für Europa erst 2014 erfunden werden musste. Bereits der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft von 1957 führte den Europäischen Sozialfonds (ESF) ein, der bis heutige wichtigste der zahlreichen Fördertöpfe europäischer Sozialpolitik, mit dem die Eingliederung von Menschen in den Arbeitsmarkt gefördert wird. Seit 1971 gibt es die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme, die dafür sorgt, dass Ansprüche auf Sozialleistungen in allen Ländern anerkannt werden. 1989 wurde die Gemeinschaftscharta der Sozialen Grundrechte, 2000 die EU-Grundrechtecharta entworfen. Im Jahr 2010 einigten sich die Mitgliedstaaten auf die Strategie Europa 2020. Sie sieht unter anderem vor, dass die Beschäftigungsquote bis 2020 auf 75 Prozent angehoben und die Zahl der von Armut bedrohten Menschen um 20 Millionen reduziert wird.

2017 proklamierte Jean-Claude Juncker schließlich die Europäische Säule sozialer Recht (ESSR), die zwar überwiegend den Rechtsbestand der EU zusammenfasst. In zwei Punkten geht sie jedoch darüber hinaus, weil sie ein Recht auf Mindesteinkommensleistungen (eine Art Grundsicherung) und einen Anspruch auf Mindestlöhne formuliert. Jedoch ist die ESSR rechtlich nicht bindend, sondern ein Referenzrahmen für Maßnahmen der Mitgliedsländer im Bereich Sozialpolitik, die diese im Rahmen der "Offenen Methode der Koordinierung" (OMK) abstimmen.

Genau das sei das Problem, wenden Kritiker ein: Es gebe viele Dialogforen (zum Beispiel die "Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung") und Zielvorgaben, aber keine Sanktionen, wenn Länder diese nicht erfüllen. Um dies zu ändern, müsste man allerdings die Grundstruktur der Arbeitsweise der EU (AEUV) ändern, die nach dem Prinzip der geteilten Zuständigkeit funktioniert. So kann die EU beispielsweise Rechtsangleichungen in vielen arbeitsrechtlichen Fragen (Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Schutz vor Diskriminierung) vorantreiben und tut dies auch. Es liegt jedoch nicht in ihrer Kompetenz, die Strukturen einer europäischen Sozialordnung zu bestimmen oder über Lohn- oder Streikfragen zu entscheiden. Diese können ausschließlich von den Mitgliedstaaten gesetzlich geregelt werden, was sie abhängig von wirtschaftlichen Bedingungen und kulturellen Traditionen tun.

Große Unterschiede Und diese Bedingungen sind sehr unterschiedlich: Griechenland hatte im Januar 2019 eine Arbeitslosenquote von 18,5 Prozent, in den Niederlanden waren es 3,6 Prozent. Der EU-Durchschnitt lag bei 6,5 Prozent. Bei der Jugendarbeitslosigkeit ist das Bild noch drastischer: Knapp 40 Prozent der jungen Griechen und 33 Prozent der Italiener waren im Januar arbeitslos, in Deutschland nur sechs Prozent. Die Armutsgefährdungsquote lag im Januar 2019 in Rumänien bei 23,6 Prozent, ähnlich in Bulgarien. In Deutschland lag sie bei 16,1 Prozent, was in etwa dem EU-Durchschnittswert entspricht, der sich seit 2008 kaum verändert hat. Noch immer sind nach Informationen von eurostat rund 113 Millionen Menschen von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Zwar waren es 2014 noch 122 Millionen, doch müsste sie gemäß den Europa 2020-Zielen im nächsten Jahr bei rund 95 Millionen liegen. Das wird wohl nicht zu schaffen sein.

Aber auch wenn EU-Parlament und Kommission in vielem die Hände gebunden sind, zeigen sie sich im Rahmen ihrer Kompetenzen durchaus umtriebig: So beinhaltet der Kommissionsvorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027, einen erneuerten Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) zu schaffen, der mit 101 Milliarden Euro ausgestattet sein soll, mit dem Ziel, die Grundsätze der ESSR umzusetzen. Bereits im Mai 2018 wurde die Entsenderichtlinie reformiert, um das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" durchzusetzen. Noch in diesem Jahr soll die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) ihre Arbeit starten. Sie soll vor allem darauf achten, dass Sozialstandards für im EU-Ausland arbeitende Bürger besser eingehalten werden.

Ideen für ein wirkungsmächtigeres "soziales Europa" gibt es viele, von der Schaffung einer "Sozialunion", über neue Umverteilungsmechanismen bis zur - kurzfristig möglichen - Umsetzung von Richtlinien zur Reduzierung der Arbeitszeit oder zum Recht auf Bildung. Es wird sich zeigen, ob das Thema nach der Wahl immer noch Konjunktur hat.