Piwik Webtracking Image

INNERES : Rechtliche Bedenken

Anhörung zum Datenaustausch in Asylverfahren

20.05.2019
2023-08-30T12:36:22.7200Z
2 Min

Mit zum Teil erheblicher Kritik haben verschiedene Experten auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (19/8752) reagiert. In einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat in der vergangenen Woche machten sie verfassungsrechtliche Bedenken geltend. Mit dem sogenannten zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz sollen die Nutzungsmöglichkeiten des Ausländerzentralregisters (AZR) weiterentwickelt werden. Unter anderem soll der Abruf von Daten aus dem AZR weiteren Behörden in Echtzeit ermöglicht werden.

Herbert Albrecht von der Ausländerbehörde Nürnberg forderte "klare Regeln" zu der Frage, wie lange die Daten nach dem Abschluss des Asylverfahrens gepflegt werden müssen und wann sie gelöscht werden sollen. Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, mahnte, dass das Grundrecht auf Datenschutz nicht nur für deutsche, sondern auch für nichtdeutsche Staatsbürger gelte - an diesem Punkt aber gebe es verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Besonders problematisch sei die geplante Personenkennzahl, die das Bundesverfassungsgericht bereits 1983 abgelehnt habe. Kritisch bewertete Kelber auch die geplante Ausweitung der Zugriffsrechte. Es sei "besorgniserregende" wenn "mehr Daten mehr Behörden und mehr Personen" zugänglich seien, ohne dass es ausreichend Kontrollmöglichkeiten gebe. Auch Bernward Ostrop vom Deutschen Caritasverband bezweifelte, dass die vorgeschlagenen Änderungen verfassungs- und europarechtlichen Standards genügten. Er sehe insbesondere die erkennungsdienstliche Behandlung von Minderjährigen kritisch.

Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise prophezeite, dass der Gesetzentwurf nicht die Akzeptanz des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs finden werde.

Zustimmung gab es nur von Markus Richter, Vizepräsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge: Der Entwurf führe zu "Datensparsamkeit" und Arbeitserleichterung. Die AZR-Nummer sei ein sinnvolles Ordnungsmerkmal und werde nur zweckgebunden in der Kommunikation der Behörden verwendet.