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unternehmen : FDP gegen Digitalsteuer

Auch Deutschland soll Firmen entlasten

20.05.2019
2023-08-30T12:36:23.7200Z
2 Min

Die FDP-Fraktion verlangt einen Verzicht auf eine Digitalsteuer und will statt dessen eine Reform der Unternehmensbesteuerung. "Die Steuerbelastung deutscher Unternehmen ist im internationalen Vergleich zu hoch. Deutsche Unternehmen brauchen keine neue Digitalsteuer, sondern eine Unternehmensteuerreform, denn die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland ist akut gefährdet, da die Bundesregierung nicht auf die aktuellen weltweiten Unternehmensteuerreformen reagiert", heißt es in einem Antrag der FDP-Fraktion (19/10162), der am Donnerstag an die Ausschüsse überwiesen wurde. Darin wird auch gefordert, Vollzugsdefizite im internationalen Steuersystem zu überprüfen und auf OECD- beziehungsweise G20-Ebene bis Ende 2020 abgestimmte Standards für eine angemessene Besteuerung der digitalen Wirtschaft zu vereinbaren.

In der Begründung des Antrags heißt es, eine Besteuerung sei nicht bereits automatisch "fair", wenn Deutschland nur Höchststeuerland sei und weiter bleiben würde. Wichtig sei, dass Deutschland attraktive Standortbedingungen biete und eine gleichmäßige Steuererhebung gewährleiste, die Unternehmen aller Größenklassen gleich behandle. "Werden die Bürger nicht substanziell entlastet, kommt der Aufschwung nicht bei ihnen, sondern lediglich im Steuersäckel an. Es ist eben nicht fair, nur kosmetische Korrekturen am anreizfeindlichen Einkommensteuertarif vorzunehmen und vor allem Bezieher untere Einkommen über Gebühr zu belasten", heißt es in dem Antrag.

Ebenfalls überwiesen wurde ein Antrag der Grünen (19/10198), in dem die Regierung aufgefordert wird, sich für die Einführung einer europäischen Digitalsteuer einsetzen. Eine wirksame Besteuerung großer digitaler Konzerne nach dem Vorschlag der EU-Kommission mit einem breiten Anwendungsbereich müsse schnellstmöglich erfolgen, fordern die Grünen . Außerdem soll es in der EU zu einer gemeinsamen Unternehmensbesteuerung mit fairen Mindeststeuersätzen und einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage kommen. Das bisher geltende Einstimmigkeitsprinzip in Steuerfragen in der EU soll durch ein Mehrheitsprinzip ersetzt werden.