Piwik Webtracking Image

recht : Kinder schützen

Ergänzung des Grundgesetzes geplant

11.06.2019
2023-08-30T12:36:23.7200Z
3 Min

Über den besten Weg zur Umsetzung der zentralen Forderungen der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland gehen die Ansichten der Bundestagsfraktionen auseinander. Das wurde in der ersten Debatte über Gesetzentwürfe der Linken und der Grünen (19/10622; 19/10552) in der vergangenen Woche deutlich. Beide Fraktionen hatten die Entwürfe, die auf eine Änderung des Grundgesetzes durch Verankerung der Kinderrechte abzielen, anlässlich des 30. Jahrestages der Konvention vorgelegt. Nach ihrer Ansicht reicht die Umsetzung der zentralen Forderungen durch einfache Gesetze nicht aus.

Abgeordnete von Union und SPD verwiesen auf den Koalitionsvertrag, in dem die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz genannt ist. Über die Ausgestaltung einer solchen Verfassungsänderung berät derzeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die spätestens bis Ende 2019 einen Vorschlag ausarbeiten soll. Redner der Koalitionsfraktionen schlugen vor, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe abzuwarten und luden Linke und Grüne ein, im Rechtsausschuss gemeinsam einen übergreifenden Entwurf zu erarbeiten.

Gleiche Rechte Ohnehin seien die Rechte der Kinder in der Realität keine Leerstelle, sondern durch das Grundgesetz geschützt, sagte Thorsten Frei (CDU). Es gelte für alle Menschen, egal ob jung oder alt, und Artikel 6 garantiere den besonderen Schutz im Rahmen der Familie. Deshalb dürfe bei einer möglichen Konkretisierung das gut austarierte Verhältnis von Familie, Staat und Kind nicht durcheinander gebracht werden. An erster Stelle stehe die Aufgabe, die Familien zu stärken und die Eltern zu befähigen, ihren Aufgaben nachzukommen. Dabei habe der Staat eine Wächterfunktion. Für dringende Aufgaben wie einen besseren Schutz vor Kindesmissbrauch werde jedoch keine Verfassungsänderung gebraucht.

Esther Dilcher (SPD) sagte, es gehöre zum sozialdemokratischen Verständnis, dass Kinderrechte Menschenrechte und damit Grundrechte seien. Die UN-Kinderrechtskonvention sei jedoch bis heute nicht vollständig umgesetzt. Der Vorrang des Kindeswohls setze voraus, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft sind. In Politik, Verwaltung und Rechtsprechung werde das Kindeswohl aber immer noch nicht umfassend berücksichtigt, sagte Dilcher. Wie Frei verwies sie auf die im vergangenen Jahr eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Der von Linken und Grünen vermittelte Eindruck, die Bundesregierung habe ihre Hausaufgaben nicht gemacht, stimme nicht.

Gesellschaftlicher Wandel Marco Buschmann (FDP) bemängelte an den Entwürfen, dass sie über Grundgesetzänderungen die Rolle des Staates zulasten der Rechte der Eltern und Kinder stärken würden. Der erste Zugang zur Verbesserung der Situation von Kindern sei jedoch über das einfache Recht, eine gute Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik. Darauf ziele auch die UN-Kinderrechtskonvention ab, egal, auf welcher Normstufe die Anliegen umgesetzt würden. Trotzdem könne man über eine Änderung von Artikel 6 mit dem Hauptziel eines gesellschaftlichen Bewusstseinswandels reden. Dadurch dürfe jedoch kein Schaden entstehen.

Die AfD lehnte die Entwürfe ab. Die Abgeordnete Mariana Iris Harder-Kühnel sagte, die Forderungen hörten sich gut an, seien aber populistisch. Denn Kinder seien bereits Träger von Grundrechten und durch das Grundgesetz umfassend geschützt. Offenbar gehe es den Autoren der Gesetzentwürfe darum, den Staat zum Erzieher machen zu wollen. Diesem Angriff auf die Rechte der Eltern erteile die AfD eine Absage. Ihre Fraktion fordere dagegen, eine kinderfreundliche Gesellschaft als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen.

Pflichten und Rechte Die Grünen-Abgeordnete Katja Dörner argumentierte hingegen, die Aufnahme der Forderungen der Kinderrechtskonvention bezüglich Schutz, Förderung der Entwicklung, Beteiligung und Vorrang des Kindeswohls in das Grundgesetz wäre ein Meilenstein für ein kindergerechtes Deutschland. So werde der Staat beispielsweise dazu verpflichtet, konsequent gegen Kinderarmut vorzugehen. Deutschland sei eines der reichsten Länder der Welt, trotzdem sei jedes fünfte Kind arm oder von Armut bedroht. Im Gesetzentwurf der Grünen wird bemängelt, dass Kinder in Artikel 6 ausschließlich im Zusammenhang mit Elternrechten und Elternpflichten zur Pflege und Erziehung der Kinder und dem Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft behandelt werden.

Norbert Müller (Die Linke) sagte, die Kinderrechtskonvention habe zwar Eingang in das Bundesrecht gefunden, aber keinen Verfassungsrang. Das müsse sich ändern. Im Entwurf der Linken heißt es unter anderem, der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes habe in der Vergangenheit wiederholt gravierende Mängel bezüglich der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland dokumentiert. So würden die in den Hartz-IV-Gesetzen vorgeschriebenen Sanktionen kritisiert, in deren Folge Kinder unterhalb des gesetzlichen Existenzminimums leben müssten. Zudem müsse die Beteiligung junger Menschen gewährleistet werden, sagte Müller mit Verweis auf die Fridays-for-Future-Bewegung. Hier werde die Schulpflicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausgespielt, und im Zweifel würden Kinder nicht beteiligt.