Piwik Webtracking Image

RECHT : Freiheit der Information

11.06.2019
2023-08-30T12:36:23.7200Z
1 Min

Die FDP-Fraktion dringt darauf, das Urheberrecht nicht zur Einschränkung der Informationsfreiheit zu missbrauchen. In einem Antrag (19/10076), den der Bundestag ohne Aussprache zur Beratung die Ausschüsse überwies, fordert sie die Bundesregierung auf, "es zu unterlassen, die Veröffentlichung beziehungsweise Verbreitung staatlicher Dokumente mit den Mitteln des Urheberrechts zu unterbinden". Dies umfasse Abmahnungen sowie die gerichtliche Geltendmachung des Urheberrechts bei Stellungnahmen, Gutachten oder sonstigen Papieren aus Ministerien oder den Ministerien unterstellten Bundesbehörden. Dokumente, die dem Geheimnisschutz unterliegen, fielen nicht hierunter. Unterliege eine Information aber nicht dem Geheimnisschutz, dürfe das Urheberrecht nicht als "Geheimnisschutz durch die Hintertür" missbraucht werden.

Nach dem Willen der FDP soll die Bundesregierung zudem offenlegen, wie viele Rechtsstreitigkeiten Bundesministerien und Bundesbehörden seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes am 1. Januar 2006 geführt haben, in denen die Veröffentlichung beziehungsweise Verbreitung von Dokumente und Informationen mit Verweis auf das Urheberrecht verhindert werden sollte.