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Altersversorgung : Steuerlast auf Renten

Opposition will Änderungen

11.06.2019
2023-08-30T12:36:24.7200Z
2 Min

Rentner haben mit Steuern nichts zu tun - so eine weit verbreitete, aber falsche Auffassung. Allein infolge der Anpassung der Rentenwerte zum 1. Juli 2019 werden voraussichtlich rund 48.000 Steuerpflichtige mit Rentenbezug zusätzlich einkommensteuerlich belastet, teilte die Bundesregierung erst kürzlich in einer Antwort (19/9506) mit. Ein Grund ist der schrittweise Übergang zur "nachgelagerten Besteuerung". Das heißt: Von Jahr zu Jahr werden immer höhere Beitragsanteile zur Rentenkasse steuerlich berücksichtigt, während im Gegenzug für jeden neuen Rentnerjahrgang immer höhere Anteile der Rente steuerpflichtig werden. Die Regelung missfällt zwei Oppositionsfraktionen, die eine zu hohe Belastung der Rentner sehen. Im Bundestag wurden am Donnerstag zwei entsprechende Anträge zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

So fordert die AfD-Fraktion (19/10629), die Bundesregierung solle kurzfristig einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem eine "Zweifachbesteuerung" von Renten vermieden wird. Die Fraktion schreibt, es gebe Anhaltspunkte dafür, dass es zu einer nicht unerheblichen Zweifachbesteuerung komme, so dass auch der Anteil der Renten einer Besteuerung unterworfen werde, der aus Beiträgen stamme, die bereits versteuert worden seien. Dies entspreche nicht den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Vorgaben. Im Alterseinkünftegesetz werde von einer zu kurzen Übergangsphase ausgegangen. Die steuerliche Behandlung der Einzahl- und Auszahlphase sei nicht hinreichend abgestimmt. "Legt man für einen Eckrentner eine Beitragszeit von 45 Jahren zugrunde, so dürfte, ausgehend von einer vollen steuerlichen Abzugsfähigkeit der Beiträge ab 2025, eine volle Rentenbesteuerung erst ab einem Rentenbeginn im Jahr 2070 vorgenommen werden. Der Gesetzgeber hat die Übergangsphase jedoch um 30 Jahre verkürzt", kritisiert die AfD-Fraktion.

Um zu verhindern, dass auch Rentner mit Altersbezügen unterhalb der Armutsschwelle Steuern bezahlen müssen, verlangt die Linksfraktion in einem Antrag (19/10282), dass der steuerliche Grundfreibetrag auf mindestens 12.600 Euro angehoben wird. Die im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung abschmelzenden Rentenfreibeträge und Altersentlastungsbeträge sollen weniger stark abgeschmolzen werden, so dass Renten erst ab dem Jahr 2070 voll steuerpflichtig werden würden. Zudem soll das Rentenniveau schrittweise auf 53 Prozent angehoben werden, heißt es im Antrag der Linksfraktion.