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MENSCHENRECHTE : Kriminalisierung von Sexualität

01.07.2019
2023-08-30T12:36:24.7200Z
1 Min

Nach Kenntnis der Bundesregierung kann für gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen in sechs Ländern die Todesstrafe verhängt werden, darunter Iran und Saudi-Arabien, in mindestens zehn Staaten drohen zudem Körperstrafen. Das geht aus der Antwort (19/9077) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor (19/3061), in der die Bundesregierung ihre Kenntnisse zur Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LGBTI) weltweit detailliert darstellt. In einer Vielzahl von Ländern vor allem in Asien und Afrika würden auf gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen lange Haftstrafen verhängt.

"In zahlreichen Ländern werden die Rechte von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Gender-Identität verletzt." Die Diskriminierung von LGBTI-Personen sei in allen Lebensbereichen in vielen Ländern der Welt weit verbreitet. Gleichzeitig gebe es in mehreren Weltregionen Fortschritte beim Einsatz für die Menschenrechte von LGBTI-Personen. "In Lateinamerika, im Westlichen Balkan und in Indien gab es in den letzten Jahren zum Teil beeindruckende Erfolge, häufig durchgesetzt von einer aktiven und mutigen Zivilgesellschaft, die sich dafür einsetzt, dass die Menschenrechte für alle gelten", heißt es in der Antwort weiter.

Keine Mehrheit fand im Anschluss der Debatte zur Großen Anfrage ein Antrag der Fraktion Die Linke, die sich darin für einen "Stopp der geschlechtszuweisenden Operationen an Kindern" eingesetzt hatte (19/9056).