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Grundsteuer : Das typische Prinzip

Finanzminister Scholz verteidigt das wertbezogene Modell. AfD: Abgaben ein Fossil

01.07.2019
2023-08-30T12:36:24.7200Z
4 Min

Die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Reform der für Städte und Gemeinden besonders wichtigen Grundsteuer kommt voran. Das in drei Gesetzentwürfe gepackte Reformprojekt der Großen Koalition wurde am Donnerstag vom Bundestag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sprach bei der Einbringung von einer "grundlegenden Neuorganisation". Man sei aber bei dem geblieben, was "seit Ewigkeiten das typische Prinzip für die Bewertung der Grundstücke gewesen ist: Man geht nach dem Wert."

Öffnungsklausel Nach dem Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (19/11085) soll für die Erhebung der Steuer in Zukunft nicht allein auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer nach anderen Bewertungsverfahren erheben können. Auch in Zukunft werden die Gemeinden die Höhe der Grundsteuer mit örtlichen Hebesätzen bestimmen können. Um strukturelle Erhöhungen der Steuer zu vermeiden, appellieren CDU/CSU- und SPD-Fraktion an die Kommunen, die Hebesätze entsprechend abzusenken.

Ein weiterer von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung (19/11086) gibt Städten und Gemeinden die Möglichkeit der Festlegung eines erhöhten, einheitlichen Hebesatzes auf baureife Grundstücke. Mit dem erhöhten Satz könne über die Grundsteuer ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, baureife Grundstücke einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung durch Bebauung zuzuführen, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Für die Öffnungsklausel ist zudem eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Dazu dient der dritte Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (19/11084), durch den der Bund mit der Änderung der Grundgesetzartikel 72, 105 und 125b uneingeschränkt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Grundsteuer erhalten soll. Zugleich wird den Ländern über eine Ergänzung in Artikel 72 Absatz 3 des Grundgesetzes eine umfassende abweichende Regelungskompetenz eröffnet.

Scholz betonte, das Steueraufkommen solle durch die Reform nicht steigen, obwohl es riesige Wertsteigerungen gegeben habe: "Deshalb haben wir uns bei der Entwicklung dieser Steuer sehr viel Mühe gegeben, sicherzustellen, dass das nicht passiert." Das heutige Steueraufkommen von knapp 15 Milliarden Euro werde auch in Zukunft deutschlandweit so erzielt werden, zeigte sich der Minister überzeugt. "Es wird einfacher, es wird digitalisierbar, und es wird nicht zu einer Erhöhung des Steueraufkommens kommen", so der Minister. Zur Länderöffnungsklausel sagte er, Abweichungsmöglichkeiten für Länder gebe es bereits in sechs Fällen. Jetzt komme ein siebter Fall hinzu. Maßstab für den Finanzausgleich unter den Ländern bleibe das Bundesgesetz. Wenn von der Abweichungsmöglichkeit Gebrauch gemacht werde, "dann kann das nicht auf Kosten anderer, finanziell schlechter ausgestatteter Länder geschehen", sagte der Minister.

"Der Weg, den wir jetzt gehen, ist ein ganz klares Bekenntnis zum Föderalismus", stellte Andreas Jung (CDU) fest. Die Einnahmen der Kommunen würden gesichert, aber gleichzeitig könne jedes Land auch ein eigenes Gesetz machen. Das ermögliche "föderale Vielfalt". Maßstab für den Finanzausgleich bleibe aber das Bundesgesetz. Bernhard Daldrup (SPD) erklärte, mit den Gesetzen sollten die kommunale Selbstverwaltung, die finanziellen Grundlagen der Kommunen und die Handlungsfähigkeit der kommunalen Demokratie gesichert werden.

Ganz anders argumentierte Albrecht Glaser (AfD), der der Regierungskoalition vorwarf, zu echten Reformen nicht mehr fähig zu sein. Die Grundsteuer als älteste aller Steuern müsse abgeschafft werden: "Als Antiquität wäre sie eine Kostbarkeit, als Instrument zur zeitgemäßen Staatsfinanzierung ist sie ein Fossil." Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts würden "in aller Eile Flicken an die Ärmel genäht, um die alte Jacke wieder benutzbar zu machen". Glaser sprach von einem bürokratischen Monstrum, das ins Steuermuseum gehöre. Als Ersatz für die Kommunen solle ein lokaler Einkommensteuerzuschlag eingeführt werden.

Dass das neue Grundsteuermodell nicht funktionieren wird, befürchtet Florian Toncar (FDP): 35 Millionen Steuererklärungen müssten abgegeben werden, für deren Bearbeitung 7.000 Finanzbeamte erforderlich sein würden. "Das Modell ist maximal kompliziert, aber nicht gerechter als andere Modelle", sagte Toncar, der für den Antrag der FDP-Fraktion (19/11144) warb, deren Grundsteuer-Modell sich an der Grundstücks- und Gebäudefläche orientiert. Der Antrag wurde an die Ausschüsse überwiesen.

"Das Gesetzespaket der Großen Koalition zur Grundsteuer vertieft die Steuerungerechtigkeit, wird viele Mieterinnen und Mieter zusätzlich belasten und es belohnt die politische Sektiererei von CSU und dem Land Bayern", sagte Jörg Cezanne (Linke), der der CSU "Erpressung" der Koalitionspartner vorwarf. Die Linke lehne diese Kleinstaaterei ab, so Cezanne, der auch verlangte, die Überwälzung der Grundsteuer auf die Mieter abzuschaffen.

»Steuer muss gerecht sein « "Die Kommunen sind auf die 14,7 Milliarden Euro angewiesen", sagte Stefan Schmidt (Grüne), der die Bedeutung der kommunalen Infrastruktur betonte: "Es geht um nichts Geringeres als um Lebensqualität in Deutschland, die vor Ort sichergestellt wird." Für die Grünen sei wichtig, dass die Steuer gerecht sei: "Eine Villa kann doch nicht genauso bewertet werden wie das Austragstüberl auf dem Dorf." Der Gesetzentwurf gehe in die richtige Richtung. Wie Cezanne verlangt auch Schmidt die Abschaffung der Umlagefähigkeit auf die Mieterinnen und Mieter.

Neben dem Antrag der FDP-Fraktion wurden weitere Oppositionsanträge an die Ausschüsse überwiesen. So fordert die AfD-Fraktion (19/11125) die Abschaffung der Grundsteuer und als Gegenfinanzierung der Gemeinden eine hebesatzfähige Beteiligung an der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer beziehungsweise eine angemessene Anhebung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer.

Die Fraktion Die Linke fordert in zwei Anträgen (19/7980, 19/8358) einen Erhalt der Grundsteuer. Außerdem will sie, dass die Umlagefähigkeit der Grundsteuer im Rahmen der Betriebskostenverordnung aufgehoben und die Grundsteuer ausschließlich von den Eigentümern entrichtet werden soll.