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Gastkommentare - Contra : Mit aller Härte

Grundrechte auch für Verfassungsfeinde?

15.07.2019
2023-08-30T12:36:25.7200Z
1 Min

F reiheit ist ein wesentliches Merkmal unseres Zusammenlebens. Wer aber die Freiheit der Meinungsäußerung, die Pressefreiheit oder die Versammlungsfreiheit missbraucht, um unser demokratisches System zu bekämpfen, dem können diese Grundrechte entzogen werden. Gegeben hat es einen solchen Fall bisher nicht. Gleichwohl muss dieses scharfe Schwert zum Schutz unserer freiheitlichen Verfassung notfalls auch zum Einsatz kommen.

Wer mit seinen Äußerungen dazu beiträgt, das politische Klima in unserem Land nicht nur zu vergiften, sondern darauf abzielt, die demokratische Grundordnung zu gefährden, muss die Antwort unserer wehrhaften Demokratie deutlich zu spüren bekommen. Nicht erst durch den Fall des erschossenen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird klar, dass Rechtsextreme vor nichts zurückschrecken, um diesen Staat zu bekämpfen. Wer unsere Verfassung nicht achtet, sondern sie aus den Angeln heben will - egal, ob aus rechter oder linker Gesinnung heraus - , dem sollte der Staat mit aller Härte begegnen.

Der Staat schützt damit all diejenigen, die in diesem Land friedlich nach den Regeln des Grundgesetzes zusammenleben wollen. "Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt", hatte der deutsche Philosoph Immanuel Kant einst seine Interpretation des Freiheitsbegriffs zusammengefasst. Kant ist aktueller denn je. Freiheit in einem demokratischen Rechtsstaat bedeutet eben nicht, alles tun und sagen zu können, was man will. Wer sich an diese Grundregeln nicht hält und unsere Verfassung aushebeln will, dem muss notfalls das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entzogen werden.