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INTERSEXUALITÄT : Mehr als nur zwei

Nicht alle Menschen sind eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zuzuordnen. Künftig können Intersexuelle im Geburtenregister auch den Begriff »divers«…

07.01.2019
2023-08-30T12:36:14.7200Z
5 Min

Wenn Eltern die Geburt ihres Kindes verkünden, lautet in der Regel die erste Frage: "Was ist es denn: Junge oder Mädchen?" In den allermeisten Fällen gibt es darauf eine eindeutige Antwort. Manchmal aber nicht: Immer wieder kommen Kinder zur Welt, deren geschlechtliche Identität sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lässt.

Gründe und Ausprägungen der so genannten Intersexualität sind ganz unterschiedlich. Sie kann durch Abweichungen im Chromosomensatz eines Menschen entstehen oder durch die Entwicklung der Geschlechtsorgane im Mutterleib. Intersexualität kann aber ebenso durch Fehlbildungen der Genitalorgane verursacht sein wie durch Hormonstörungen. All das kann dazu führen, dass manchmal genetisches Geschlecht, gonadales und körperliches Geschlecht nicht übereinstimmen - der Chromosomensatz passt also nicht zum Aussehen der Genitalorgane, die Organe selbst sind uneindeutig oder es findet sich sowohl Hoden- wie auch Eierstockgewebe im Körper. "Varianten der Geschlechtsentwicklung" nennen Mediziner das.

Schock und Verwirrung Wie viele intersexuelle Menschen in der Bundesrepublik leben, dazu gibt es keine genauen Zahlen: Schätzungen von Betroffenenverbänden gehen von bis zu 160.000 Menschen aus; nach Schätzungen des Deutschen Ethikrates sind es 80.000.

Was die Konfrontation mit Intersexualität für betroffene Familien bedeutet, kann man sehr eindrücklich nachvollziehen in einer Interviewstudie des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Dafür wurden Eltern intergeschlechtlicher Kinder und intergeschlechtliche Personen befragt - und ihre Antworten belegen, wie schwierig ist es, festzustellen zu müssen, dass das eigene Kind oder man selbst in einem wichtigen Punkt anders ist als die meisten Menschen. Von Schock und Verwirrung sprechen viele Eltern: "Wir hatten dafür kein Denkschema, wir konnten uns das nicht vorstellen. Wir hatten noch nie was von Intersexualität gehört. Also dass das passieren könnte, dass man ein Kind bekommt und nicht weiß, welches Geschlecht das Kind hat, das war unvorstellbar."

Zwar existiert die geschlechtliche Uneindeutigkeit so lange, wie es Menschen gibt. Schon in der griechischen Mythologie gibt es die Figur des Hermaphroditos, deren Körper weibliche wie auch männliche Geschlechtsmerkmale aufweist. Dennoch war die Intersexualität lange ein Tabuthema. Erst seit 2013 ist es überhaupt möglich, den Geschlechtseintrag eines Kindes im Geburtenregister offen zu lassen. Dass das nicht reichte, stellte 2017 das Bundesverfassungsgericht fest. Die Richter urteilten, es müsse neben den Einträgen "männlich" und "weiblich" eine weitere positive Option wie "anders" oder "divers" zur Auswahl stehen; alles andere sei diskriminierend. Wie wichtig diese dritte Option ist, lässt sich ebenfalls in den Interviews des Instituts für Menschenrechte lesen. So sagt eine intersexuelle Person, der Nichteintrag fühle sich "irgendwie so an: Die andern sind irgendetwas und, naja, was du bist, das wissen wir halt nicht oder da haben wir keinen Namen für". An anderer Stelle heißt es, das Freilassen des Eintrags "ist eigentlich keine Option für mich, weil... ja, dann bin ich ja auch wieder niemand".

Inzwischen gibt es eine dritte Variante: Erst im Dezember hat der Bundestag das Personenstandsrecht so reformiert, dass nun auch der Eintrag "divers" möglich ist. Eltern können dann entscheiden, ob sie diesen Eintrag wählen oder sich, wenn sie ein Outing verhindern wollen, zwischen den bisherigen Optionen entscheiden. Die Kinder können dann später immer noch die Variante "divers" wählen: Der Neuregelung zufolge können Intersexuelle nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Zuordnung und auch ihren Vornamen selbst bestimmen.

Vorausgegangen war ein Gesetzgebungsverfahren, in dem vor allem zwei Fragen umstritten waren: Muss es überhaupt einen Geschlechtseintrag im Geburtenregister geben? Und ist es zumutbar, wenn für die Eintragung der Option "divers" eine ärztliche Bescheinigung nötig ist? Während viele Experten den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts beipflichteten, dass man den Geschlechtseintrag auch weglassen könne, wollte vor allem die Union darauf nicht verzichten: So sagte Marc Henrichmann (CDU) in der Schlussdebatte, das Personenstandsregister sei das "einzige Register mit Beweiskraft im Rechtsverkehr"; es gebe ein staatliches Interesse an der Eintragung eines Geschlechts. Dies rechtfertige auch den Eingriff in Freiheitsrechte.

An Eides statt Heftig umstritten blieb bis zum Schluss die sogenannte Attestpflicht: Dabei einigte sich die Koalition schließlich darauf, dass es dann, wenn es - wie es vor allem bei älteren Betroffenen der Fall sein kann - keine medizinischen Unterlagen gibt und es eine zu große Belastung darstellen würde, eine Bescheinigung zu besorgen, ausreicht, wenn die Betroffenen eine eidesstattliche Erklärung abgeben.

Für Stefanie Klement vom niedersächsischen Landesverband Intersexuelle Menschen ist das eine gute Lösung: Es sei "an der Tagesordnung, dass Behandlungsunterlagen nicht herausgegeben werden und eine Aufklärung der durchgeführten Behandlung mit allen Mitteln verhindert wird", sagt sie; zudem seien viele Betroffene durch frühere Behandlungen traumatisiert - ihnen sei nicht zuzumuten, sich erneut dem ärztlichen Betrieb auszusetzen, der ihnen früher schon Leid eingebracht hat.

Denn dies ist ein dunkles Kapitel in der Medizingeschichte: Lange Zeit seien intersexuelle Kinder schnell nach der Diagnose hormonell behandelt oder gar operiert worden, um sie mit einem eindeutigen Geschlecht aufwachsen zu lassen, sagt Susanne Krege. Sie ist Direktorin der Klinik für Urologie der Kliniken Essen-Mitte und hat an der neuen Leitlinie für Intersexualität mitgearbeitet, die Empfehlungen zur Behandlung gibt. Heute rate man entschieden von früheren Operationen zur Geschlechtsangleichung ab: "Die Entwicklung eines Kindes läuft häufig ganz anders ab, als von Ärzten oder Eltern vorhergesehen." Deshalb sei es sinnvoll, zu warten, bis sich die geschlechtliche Identität entwickelt habe - und die Entscheidung über die Art der Behandlung nicht über den Kopf der betroffenen Menschen hinweg zu treffen.

Das geschah in der Vergangenheit allzu oft: Bis zu 75 Prozent der Betroffenen seien in den letzten Jahren ohne eigenes Einverständnis behandelt worden, schätzt Stefanie Klement; dies sei "menschenunwürdig" gewesen. Der Bundesverband Intersexueller Menschen setzt sich deshalb für ein Operationsverbot bei betroffenen Kindern und für Entschädigungszahlungen ein.

In der Medizin habe, wenn es um die Belange Intersexueller gehe, ein Umdenken eingesetzt, konstatiert Krege. Auf gesellschaftlicher Ebene macht dies auch Petra Follmar-Otto vom Institut für Menschenrechte aus: Zwar gebe es in der Debatte um den Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt aktuell auch Positionen mit "sehr traditionellem Geschlechterrollenbild". Insgesamt aber sei die Gesellschaft heute "sehr viel offener" und bereit, sensibler mit dem Thema umzugehen - die jüngste Änderung des Personenstandsrechts sei dafür ein ausgesprochen positives Signal.

Nötig, mahnen Betroffene, sei aber weiterhin, das Bewusstsein zu stärken, dass das binäre Denken von rein männlich und rein weiblich zu kurz greift, weil es dazwischen eine große Varianzbreite gibt. Sie wünschten sich, so ein Elternpaar in der Interviewstudie, viel mehr Aufklärung: "Was ich gern hätte, ist, dass es in den Schulbüchern vorkommt." Die Vielfalt komme bisher "nicht vor; da sind wir immer noch so bei unseren Normen und was ist typisch weiblich und was ist typisch männlich."

Die Autorin arbeitet als freie Journalistin.