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Untersuchungsausschuss : Spurensuche in Italien

Mitarbeiterinnen des Bamf berichten über Anis Amri

16.09.2019
2023-08-30T12:36:27.7200Z
4 Min

Dublin" ist der Oberbegriff einer Serie von Abkommen und Verordnungen, die seit knapp drei Jahrzehnten die asylrechtliche Kooperation der EU-Mitgliedsstaaten regeln sollen. "DubliNet" heißt der gemeinsame Kommunikationskanal, der dem Informationsaustausch der Beteiligten dient. Als Anfang 2016 das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Versuch unternahm, sich mit Hilfe italienischer Behörden der Identität des späteren Berliner Breitscheidplatz-Attentäters Anis Amri zu vergewissern, erwies sich das DubliNet indes als komplett nutzlos.

Die Umstände schilderte am vergangenen Donnerstag die Regierungsamtfrau Steffi Öchsle dem 1. Untersuchungsausschuss ("Breitscheidplatz"). Die 32-Jährige ist seit Mitte 2014 im Sicherheitsreferat des Bamf tätig und seit Mitte 2015 Vertreterin ihrer Behörde im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) der Nachrichtendienste und Polizeien von Bund und Ländern. Ihre vornehmste Aufgabe ist die Leitung der "AG Status", die das Bamf federführend betreut, und in der es darum geht, gemeingefährliche Islamisten zu identifizieren und ihrer Abschiebung nachzuhelfen. In der AG Status, berichtete Öchsle, seien derzeit rund 650 Fälle anhängig.

Von der Existenz Amris erfuhr die Regierungsamtfrau erstmals am 16. Februar 2016, als ihr ein Schriftsatz der Polizei in Nordrhein-Westfalen zuging, die eine Liste von Falschnamen des durch Deutschland vagabundierenden Tunesiers enthielt. Öchsle konsultierte die Datenbanken des Bamf und wurde fündig. Das System warf zwei Hilfsakten aus, die zu Namen auf der Liste passten: Mohammed Hassan und Ahmed al Masri. Hilfsakten werden beim Bamf geführt, solange ein Flüchtling zwar bereits registriert ist, aber noch keinen wirksamen Asylantrag gestellt hat.

Da sich im Schengen-Informations-System (SIS) ein Eintrag fand, der darauf schließen ließ, dass der Verdächtige sich früher in Italien aufgehalten hatte, schrieb Öchsle eine Mail nach Rom. Dort nahm seit Mitte 2015 eine gleichaltrige Kollegin als "Liaisonbeamtin" die Interessen des Bamf wahr, Regierungsamtsrätin Sonja Rezvani. Die Aufgaben der Liaisonbeamten, die sich im wesentlichen darauf beschränken, Informationen zwischen den beteiligten Behörden zu übermitteln und sich als Ansprechpartner verfügbar zu halten, sind in den diversen Dublin-Verordnungen festgeschrieben.

Sonja Rezvani hatte ein eigenes Büro im italienischen Innenministerium, wo sie dem "Dublin-Referat" zugeordnet war. Während ihrer zweijährigen Dienstzeit in Italien habe sie durchschnittlich 30 bis 40 Anfragen am Tag zu bearbeiten gehabt, berichtete sie als Zeugin dem Ausschuss. Am 16. Februar 2016 habe sie die mit dem Vermerk "eilt sehr" und drei Ausrufezeichen versehene Mail der Kollegin Öchsle erhalten. Darin seien sechs Alias-Namen Amris genannt worden, verbunden mit der Frage, ob eine Person unter einer oder mehrerer dieser Identitäten früher in Italien einen Asylantrag gestellt habe oder "aufgegriffen" worden sei. Die Kollegen vom Dublin-Referat hätten ihre eigene Asylbewerberdatenbank "Vestanet" abgefragt, unter den angegebenen Namen aber keinen Treffer erzielt.

Haftstrafe So blieb der deutschen Seite auch weiterhin verborgen, dass Amri vor seiner Einreise im Juli 2015 bereits vier Jahre wegen Brandstiftung in Italien im Gefängnis gesessen hatte. Am 17. Februar meldete Rezvani das Negativ-Ergebnis nach Deutschland und empfahl, über das DubliNet ein hochoffizielles "Info-Request" an die Italiener zu richten. Dabei wäre es nicht bei einem bloßen Namensabgleich geblieben, sondern es hätten auch Fingerabdrücke herangezogen werden können. So weit allerdings, sagte die Zeugin, sei es dann nicht mehr gekommen.

Das lag nicht daran, dass die Regierungsamtfau Öchsle keine Fingerabdrücke der Zielperson Amri besessen hätte. Sie verfügte am Ende über eine üppige Kollektion, Datensätze der Polizei in Freiburg, wo Amri nach seinem Grenzübertritt 2015 erstmals vorstellig geworden war, des Berliner Landesamts für Gesundheit und Soziales (Lageso) sowie schließlich des Berliner Landeskriminalamts (LKA). So ließ sich immerhin feststellen, dass es sich bei dem Flüchtling, der auf der Freiburger Polizeiwache und beim Lageso in Berlin unter verschiedenen Namen vorgesprochen hatte sowie von Berliner Polizeibeamten aufgegriffen und erkennungsdienstlich behandelt worden war, um ein und dieselbe Person handelte.

Die Fingerabdrücke hatten allerdings einen Schönheitsfehler, der sie für eine Übermittlung nach Italien unbrauchbar machte. Sie stammten nicht aus einem Asylverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, sondern von fremden Behörden. Die Datenträger, auf denen sie gespeichert waren, konnten daher von den Rechnern des Bamf nicht erfasst, die Fingerabdrücke mithin allein aus technischen Gründen nicht ins DubliNet eingespeist werden. Die Zeugin Öchsle verzichtete deshalb darauf, auf die Anregung der Kollegin in Rom zurückzukommen. Die Bemühungen des Bamf, auf der italienischen Spur Klarheit über Anis Amri zu gewinnen, verliefen zunächst im Sande.

Amris Asylantrag Fingerabdrücke, mit denen auch das Bamf etwas anfangen konnte, lieferte Anis Amri erst, als er am 28. April 2016 einen förmlichen Asylantrag stellte. Der Untersuchungsausschuss hörte in der vorigen Woche auch die Entscheiderin, die seinen Fall damals bearbeitete. Amri stellte sich ihr als politisch verfolgter Ägypter Mohammed Hassan vor. Auf seine vielen Pseudonyme angesprochen, gab er zu, er habe sich einmal als "Anis Amri" registrieren lassen. An die übrigen könne er sich nicht mehr erinnern. Ganz gelassen habe er gewirkt, als er das sagte, meinte die Zeugin.