Piwik Webtracking Image

PFlegE I : Bitte dableiben

Damit der Branche die Fachkräfte nicht abhanden kommen, will die Bundesregierung Löhne und Arbeitsbedingungen verbessern. FDP und AfD üben heftige Kritik. Grüne und…

30.09.2019
2023-08-30T12:36:27.7200Z
4 Min

Die Prognose ist etwas erschreckend: Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln könnten bis zum Jahr 2035 knapp 500.000 Pflegekräfte im stationären und ambulanten Bereich fehlen. Schaut man sich parallel dazu die Zahl der Pflegebedürftigen an, verwundert das nicht: 2017 waren rund 3,4 Millionen Menschen - und damit 70 Prozent mehr als noch zu Beginn des Jahrtausends - pflegebedürftig. Bis 2060 erwarten Experten einen Anstieg auf 4,5 Millionen. Auch kein Wunder ist es da, dass Hubertus Heil (SPD) zur Eile mahnt.

In der Debatte über das Pflegelöhneverbesserungsgesetz (19/13395), das noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll, betonte der Bundesarbeitsminister: "Wir dürfen nicht wieder fünf oder zehn Jahre warten. Wir müssen aufhören zu reden, wir müssen jetzt handeln." Andernfalls liefen der Pflege weiter die Fachkräfte davon. Heil freute sich, dass er mit dem Gesetz die Möglichkeit bekommt, einen von den Tarifpartnern ausgehandelten Tarifvertrag für ganz Deutschland allgemeinverbindlich zu erklären: "Das führt zu besseren Löhnen und Arbeitsbedingungen in der Pflege." Die erst in diesem Jahr gegründete Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) verhandelt derzeit mit der Gewerkschaft Verdi über einen solchen Vertrag. Sollte dieser jedoch nicht zustande kommen, "werden wir im nächsten Jahr gesetzliche Lohnuntergrenzen einführen, und zwar nicht nur einen Pflegemindestlohn für Hilfskräfte, sondern auch für qualifizierte Pflegekräfte", kündigte der Minister an.

Das Gesetz eröffnet dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beide Wege: die Tarifvertragslösung oder die Kommissionslösung. Für beide Wege müssen entsprechende Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), die Paragrafen 7 und 12, geändert werden.

Zwei Möglichkeiten Bei der Tarifvertragslösung schließen die Tarifpartner einen flächendeckenden Tarifvertrag ab, den das (BMAS) auf Grundlage des AEntG dann für allgemeinverbindlich erklärt. Da in der Branche viele kirchliche Träger aktiv sind, war es im Vorfeld umstritten, wie deren Selbstbestimmungsrecht gewahrt werden soll. Dies soll nun dadurch sichergestellt werden, dass vor Abschluss eines Tarifvertrages die kirchlichen Pflegelohn-Kommissionen angehört werden müssen. Mindestens zwei Kommissionen repräsentativer Religionsgemeinschaften müssen zustimmen, damit die Tarifpartner die Ausdehnung des Tarifvertrages auf die gesamte Branche beantragen können.

Bei der Kommissionslösung wird über höhere Lohnuntergrenzen die Bezahlung in der Pflege insgesamt angehoben. Eine künftig dauerhaft installierte Pflegekommission soll dafür Vorschläge erarbeiten. Diese Mindestlöhne kann das BMAS dann allgemeinverbindlich für die ganze Branche, einheitlich in Ost- und Westdeutschland, festlegen. Nicht nur der Minister, auch Redner der Opposition machten deutlich, dass sie eine Lösung über Tarifverträge als erste Wahl ansehen.

Während Grüne und Linke die Initiative der Regierung begrüßten, äußerten AfD und FDP deutliche Kritik. So bezweifelte Uwe Witt (AfD), dass die Unterversorgung in der Branche tatsächlich so dramatisch sei wie behauptet und der Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dafür auf Werbetour nach Mexiko und Vietnam aufbrechen müsse. Für Witt wie auch Nicole Westig (FDP) stellt der Gesetzentwurf einen Eingriff in die Tarifautonomie dar. Witt hatte folgenden Gegenvorschlag: "Eine bessere Entlohnung ist auch durch eine Umstrukturierung von Arbeitsabläufen, zum Beispiel durch eine stärkere Nutzung der Digitalisierung und Robotik, möglich." Was nützten den Pflegekräften zwei Euro mehr pro Stunde, wenn sie mit 50 nicht mehr arbeiten können, fragte er. Nicole Westig betonte, ihre Fraktion sei nicht gegen Allgemeinverbindlichkeitserklärungen, aber die Voraussetzungen würden dafür nicht stimmen. "Die neu gegründete BVAP spricht für weniger als die Hälfte der Pflegeeinrichtungen und ein Vetorecht für die Kirchen ist ein Novum in der Tarifgeschichte." Das Gesetz sei deshalb tarif- und verfassungsrechtlich fragwürdig, sagte Westig. Das sah Peter Weiß (CDU) ganz anders: "Wir bewegen uns im Rahmen dessen, was die soziale Marktwirtschaft ausmacht, denn wir wollen eine Lösung durch die Tarifpartner." Diese müssten nun liefern, wenn das Gesetz verabschiedet sei, betonte Weiß.

Trotz ansonsten sehr unterschiedlicher Positionen konnten Susanne Ferschl (Die Linke) und Beate Müller-Gemmeke (Grüne) den Ausführungen der FDP-Fraktion in einem Punkt folgen: Alle drei kritisierten nämlich, dass die Frage der Finanzierung von höheren Löhnen nicht ausreichend geklärt sei. "Die Kosten dürfen nicht auf den Eigenanteil der Pflegebedürftigen draufgeschlagen werden, denn der liegt jetzt schon bei durchschnittlich 2.000 Euro pro Monat", warnte Ferschl. Wenn man aber den Pflegevorsorgefonds auflöse und die medizinische Behandlungspflege in den Heimen von den Krankenkassen finanzieren lasse, könnte man diesen Eigenanteil sofort senken, rechnete sie vor. "Es darf in der Pflege keinen Wettstreit über die Löhne geben. Pflegende und Pflegebedürftige dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden", appellierte Müller-Gemmeke.

Kerstin Tack (SPD) widersprach der Oppositionskritik. Die Finanzierungsfrage sei mit dem Pflegestärkungsgesetz I in der letzten Legislaturperiode längst geregelt worden. "Dort wird definiert, dass Löhne bei der Aushandlung der Pflegesätze nicht als unwirtschaftlich gelten dürfen und deshalb refinanziert werden müssen", sagte sie.