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Pflege II : Deckel für Unterhaltspflicht in der Sozialhilfe

Erst ab 100.000 Euro Brutto-Jahresverdienst sollen Angehörige an Heimkosten beteiligt werden

30.09.2019
2023-08-30T12:36:27.7200Z
3 Min

Der Bundestag hat vergangene Woche erstmals über das Angehörigen-Entlastungsgesetz (19/13399) der Bundesregierung beraten. Mit diesem sollen Kinder von pflegebedürftigen Eltern, die in einem Heim versorgt werden, finanziell entlastet werden.

Das Gesetz sieht vor, dass Eltern und Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 100.000 Euro in der Sozialhilfe künftig nicht mehr für den Unterhalt herangezogen werden sollen. Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern, die die "Hilfe zur Pflege" erhalten, kann dann erst ab einer Höhe ab 100.000 Euro zurückgegriffen werden. Umgekehrt soll dies auch für Eltern mit volljährigen, pflegebedürftigen Kindern gelten. Der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe wird damit erheblich eingeschränkt. Gleichzeitig wird die Beschränkung des Unterhaltsrückgriffs auch auf die anderen Leistungen des SGB XII ausgedehnt, soweit keine minderjährigen Kinder betroffen sind. Die Begrenzung des Unterhaltsrückgriffs soll auch in der Eingliederungshilfe durch einen Verzicht auf Elternbeiträge bei volljährigen Leistungsbeziehern gelten.

Darüber hinaus enthält der Entwurf verschiedene Vorgaben, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. So soll unter anderem die unabhängige Teilhabeberatung dauerhaft sichergestellt werden. Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, sollen künftig mit einem Budget für Ausbildung gefördert werden.

Kommunen entlasten Kerstin Griese (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, betonte: "Jeder weiß, wie belastend eine Pflegesituation sein kann. Wir sorgen dafür, dass nicht auch noch finanzielle Sorgen dazukommen." Das Gesetz sei eine echte Entlastung für die Familien, sagte sie.

Jürgen Pohl (AfD) kritisierte die Vernachlässigung der häuslichen Pflege. Die meisten Menschen würden aber zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt und diese habe das Gesetz nicht im Blick. Er warnte außerdem davor, die Kommunen noch stärker zu belasten und forderte, die Finanzierung zu klären.

Nicole Westig (FDP) forderte ebenfalls, das Gesetz dürfe die Kommunen nicht überfordern. Zudem sei es "irreführend", von einem Angehörigen-Entlastungsgesetz zu reden. 76 Prozent der pflegebedürftigen Menschen würden zu Hause gepflegt, dort seien die Angehörigen körperlich, psychisch und finanziell oft am Limit. "Wir können es uns aber nicht leisten, diese Angehörigen im Regen stehen zu lassen", sagte Westig.

Pia Zimmermann (Die Linke) verwies darauf, dass das Gesetz nur wenige Angehörige wirklich entlaste, denn den rund drei Millionen Menschen, die zu Hause selber pflegen, helfe es nicht. Auch werde es keinen einzigen Menschen mit Pflegebedarf weniger geben, der Sozialhilfe beantragen muss. "Hier geht es nicht um ein Generationenproblem, sondern um die Frage, ob Pflege weiterhin arm macht". Sie forderte eine Pflegevollversicherung und die generelle Abschaffung der Eigenanteile, um allen Beteiligten wirklich zu helfen.

Ziele der SPD Torbjörn Kartes (CDU) sagte, viele Pflegebedürftige, die eigentlich in einem Heim besser versorgt wären, würden den Umzug in ein Heim bisher meiden, aus Sorge davor, dass ihre Angehörigen dann dafür zahlen müssten. "Diese Angst wollen wir ihnen nehmen. Das heißt aber nicht, dass die Pflege jetzt in großem Stil von der eigenen Wohnung ins Heim verlagert wird. Das glaube ich nicht", sagte er.

Katja Mast (SPD) betonte, ihre Fraktion wolle im Bereich der Pflege noch viel mehr erreichen: "Wir wollen, dass der Eigenteil in der Heim-Pflege gedeckelt wird und wir wollen eine Pflegebürgerversicherung, weil wir nicht verstehen, warum wir in der Gesellschaft Unterschiede bei der Finanzierung der Pflege haben."

Corinna Rüffer (Grüne) bezeichnete das Ziel des Gesetzes als "gut und richtig", denn es gehe schlicht um die Würde der Pflegebedürftigen. Sie kritisierte jedoch, dass es für Eltern minderjähriger pflegebedürftiger Kinder keine Entlastung geben soll: "Sie müssen weiterhin dafür bezahlen, wenn sie erreichen wollen, dass ihr Kind wie alle anderen gesellschaftlich teilhaben will."