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PflegeBRanche : Zeichen des Respekts

Ein Tarifvertrag und höhere Löhne können kommen. Streit über die Kosten

28.10.2019
2023-08-30T12:36:29.7200Z
4 Min

Nun kann es also losgehen: In der vergangenen Woche verabschiedete der Bundestag das Gesetz für bessere Löhne in der Pflege. Nun kann der Tarifvertrag, den die Gewerkschaft Verdi und die im Sommer gegründete Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) aushandeln wollen, im kommenden Jahr für die gesamte Branche allgemeinverbindlich erklärt werden. Denn "Pflegekräfte haben mehr verdient als einen Pflegemindestlohn", betonte Beate Müller-Gemmeke (Grüne). Peter Weiß (CDU) bedauerte die Tradition, dass Menschen in sozialen Berufen stets schlechter bezahlt werden als in anderen Branchen, "doch damit muss endgültig Schluss sein", stellte er klar. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften seien nun in der Verantwortung, gute Tarife auszuhandeln. "Ihr habt es in der Hand, dieses Gesetz mit Leben zu füllen", lautete deshalb der Appell von Weiß.

Der Entwurf (19/13395) der Bundesregierung sieht zwei Varianten vor, um zu besseren Löhnen in der Pflege, vor allem in der Altenpflege, zu kommen: Zum einen über die Tarifvertragslösung. Zum anderen über die Festlegung eines Mindestlohns durch eine dafür eingesetzte Kommission. Für beide Wege macht das Gesetz durch entsprechende Änderungen an Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) den Weg frei.

Bisher konnte in der Pflegebranche kein Tarifvertrag nach dem AEntG für allgemeinverbindlich erklärt werden. Es gibt in der Branche eine große Zahl kirchlicher Arbeitgeber, denen im Arbeitsrecht ein Selbstbestimmungsrecht gewährt wird und die es deshalb stets ablehnten, sich einem allgemeinen Tarifvertrag zu unterwerfen. Soll nach dem AEntG aber ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden, muss das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) feststellen, dass es dafür ein besonderes öffentliches Interesse gibt und unter anderem prüfen, ob der Tarifvertrag eine repräsentative Zahl der Unternehmen und Beschäftigten umfasst. Dass das in der Pflegebranche so ist, bezweifelte nicht nur die FDP, sondern auch die AfD: So kritisierte Carl-Julius Cronenberg (FDP): "Nur unter Zuhilfenahme der kirchlichen Träger, die später gar nicht betroffen sein werden, schafft man gerade einmal die Hälfte. Das ist zu wenig für ein staatlich verordnetes Lohnkartell." Und Uwe Witt (AfD) drohte sogar mit dem Gang vor das Bundesverfassungsgericht. "Das Gesetz ist ein massiver Eingriff in die soziale Marktwirtschaft, die Verfassungswidrigkeit der Maßnahme ist offensichtlich", zeigte sich Witt überzeugt.

Kompromiss gefunden Bei der vom Gesetz vorgesehenen Tarifvertragslösung schließen die Tarifpartner einen flächendeckenden Tarifvertrag ab, den das BMAS dann für allgemeinverbindlich erklärt. Das Selbstbestimmungsrecht der kirchlichen Träger soll nun dadurch gewahrt werden, dass vor Abschluss eines Tarifvertrages die kirchlichen Pflegelohn-Kommissionen angehört werden müssen. Mindestens zwei dieser Kommissionen müssen dann zustimmen, damit die Tarifpartner die Ausdehnung des Tarifvertrages auf die gesamte Branche beantragen können. Auf diese Lösung hatten sich Gewerkschaften und kirchliche Träger im Vorfeld geeinigt. Aus Sicht von Union und SPD ist das Gesetz juristisch unstrittig. "Das Bundesverfassungsgericht hat das AEntG ausdrücklich für verfassungskonform erklärt, und auf dieser Basis verabschieden wir den Gesetzentwurf", erklärte Peter Weiß. Für die Sozialdemokraten appellierte Kerstin Tack vor allem an die privaten Pflegedienstanbieter, "wirklich diese Chance zu nutzen, für einen guten Tarifvertrag einzustehen, nicht am Rand zu stehen, sondern selber die eigenen Vorstellungen von guten Rahmenbedingungen mitzuverhandeln".

Wer bezahlt? So deutlich Linke und Grüne diese Tarifvertragslösung unterstützten, so harsch war die Kritik dieser Oppositionsfraktionen an der aus ihrer Sicht ungeklärten Finanzierungsfrage. Die Linke legte dazu sogar einen eigenen Antrag (19/14023) vor, in dem sie von der Bundesregierung ein Konzept zur Refinanzierung der Tariflöhne forderte. Die Initiative fand jedoch keine Mehrheit im Bundestag und wurde dementsprechend abgelehnt. Pia Zimmermann (Die Linke) sparte nicht mit Kritik an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD): "Sie reden erst gar nicht über die Refinanzierung, sondern ducken sich weg. Im jetzigen System bedeutet das aber, dass Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen über Eigenanteile noch mehr zur Kasse gebeten werden, weil sie eben genau diese Lohnsteigerungen zahlen müssen." Sie forderte deshalb, den Pflegevorsorgefonds aufzulösen und dadurch bisher ungenutzte sieben Milliarden Euro für die Refinanzierung der höheren Löhne zu verwenden.

Beate Müller-Gemmeke betonte: "Diese Kosten tragen aktuell die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige. Genau das darf nicht sein. Deshalb haben wir das Konzept der doppelten Pflegegarantie entwickelt, mit dem die Eigenanteile sofort gesenkt und dauerhaft gedeckelt werden sollen." Auch AfD und FDP warfen der Bundesregierung vor, die Mehrkosten von bis zu fünf Milliarden Euro nicht ausreichend gegenzufinanzieren. "Wer soll das bezahlen? Der Steuerzahler, der Beitragszahler oder am Ende die Pflegebedürftigen? Darüber schweigen Sie sich aus", sagte der Liberale Cronenberg. Das Gesetz verursache eine Kostenexplosion, befürchtete Uwe Witt. Für die Unionsfraktion ist diese Frage aber längst geklärt: "Wir haben gesetzlich ausdrücklich geregelt: Wer seinen Mitarbeitern tarifgemäße Löhne zahlt, hat einen Anspruch darauf, dass diese bei den Verhandlungen mit den Kranken- und Pflegekassen über die Entgelte berücksichtigt werden", erklärte Peter Weiß. Diese Gesetzeslage werden die Oppositionsfraktionen vermutlich kennen - und sind dennoch beunruhigt.