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Rente : Förderprojekte in einer Hand

28.10.2019
2023-08-30T12:36:29.7200Z
1 Min

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) bekommt mehr Kompetenzen. Das beschloss der Bundestag in der vergangenen Woche durch Annahme eines entsprechenden Gesetzentwurfes (19/13446) der Bundesregierung.

Ziel des Gesetzes ist es, die Verwaltung und Prüfung von aus Bundesmitteln finanzierten Förderprogrammen künftig stärker zu bündeln und dies im Rahmen der DRV KBS zu tun. Diese soll demnach künftig die Befugnis der Verwaltung von Förderprogrammen und Projekten erhalten. Auf Basis haushaltsrechtlicher Vorschriften sollen die Bundesministerien, mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), ganz oder teilweise entsprechende Aufgaben an die DRV KBS übertragen können. Derzeit werden im Aufgabenbereich des BMAS Förderprojekte entweder durch das BMAS, externe Dienstleister oder nachgeordnete Behörden verwaltet. Insgesamt gibt es 16 zwischengeschaltete Stellen, die Programme umsetzen und dabei acht verschiedene IT-Projektverwaltungssysteme nutzen. Dieser Zustand soll mit der Gesetzesänderung beendet werden. Außerdem ist vorgesehen, durch statistische Effekte ausgelöste, zum Teil erhebliche Schwankungen der Rentenanpassung durch eine Änderung der Rentenformel künftig zu vermeiden.