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AMRI-aUSSCHUSS : Gefährder in der Nacht aus dem Bus geholt

Zeugen schildern Ausreiseversuch

28.10.2019
2023-08-30T12:36:29.7200Z
3 Min

Es war kein guter Monat für den Flüchtling aus Tunesien, dieser Juli 2016. In einer Kreuzberger Shisha-Bar war er in eine Schlägerei geraten und nun nicht sicher, ob man ihn wegen schwerer Körperverletzung einbuchten würde. Er habe unheimlich viele Probleme, klagte er am Telefon, und werde froh sein, Deutschland hinter sich lassen zu können. Das Land sei "nicht lebenswert", so wenig wie die Schweiz. Anis Amri wollte nur noch weg.

Im Berliner Landeskriminalamt erfuhr Kriminaloberkommissar G. K., der seit vier Monaten mit kaum etwas anderem beschäftigt war als der Auswertung abgehörter Telefonate des späteren Breitscheidplatz-Attentäters, durch den Hinweis einer Dolmetscherin von Amris Reiseplänen. Die Ortung seines Mobiltelefons ergab, dass er schon unterwegs war, zunächst auf der Berliner Avus, dann auf der Autobahn A9, wo er sich zügig in Richtung Süden bewegte.

Der Kommissar im LKA verständigte, wie er vergangene Woche im Untersuchungsausschuss berichtete, den für den Fall Amri zuständigen Berliner Oberstaatsanwalt Michael Wachs. Dieser habe entschieden, Amri ziehen zu lassen, wenn er in ein europäisches Land ausreisen wolle. Nur wenn erkennbar sei, dass er über die Türkei oder auf direktem Wege nach Syrien strebte, solle man ihn aufhalten.

Wechselnde Zuständigkeit Er habe, berichtete der Zeuge G. K. weiter, eine Nachricht an die Kollegen im nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt geschickt. Mit denen waren die Berliner ohnehin über Amri im Gespräch. Vereinbart war, ihn aus der Gefährderdatei in NRW "auszustufen" und der vorrangigen Betreuung durch die Polizei in Berlin zu überlassen, wo er mittlerweile seinen Lebensmittelpunkt hatte.

Am 29. Juli um 16.40 Uhr erreichte die Nachricht aus Berlin den Düsseldorfer Kriminalhauptkommissar K., der, wie er dem Ausschuss erklärte, keine Ahnung hatte, wer Amri war. K. war seit 2011 im Bereich Staatsschutz tätig, dort aber mit Linksextremismus und politisch motivierter Ausländerkriminalität, später auch mit Rechtsextremismus befasst.

Mit Amri wäre er nie in die Berührung gekommen, hätte er an diesem letzten Juliwochenende 2016 nicht den Bereitschaftsdienst im LKA versehen.

Indes war durch einen glücklichen Zufall der Leiter des für Islamismus zuständigen Dezernats 21 mit ihm im Raum, der ihn aufklärte, dass Amri in NRW als Gefährder registriert, inzwischen aber vor allem in Berlin anzutreffen sei.

Dem Ausschuss berichtete der Zeuge K., er habe das Bundespolizeipräsidium in Potsdam, das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz über Amris Ausflug verständigt. Er habe auch mit dem Kollegen in Berlin telefoniert, um sicherzustellen, dass er über die Reiseroute Amris auf dem Laufenden gehalten werde. Dessen Fahrt endete am 30. Juli kurz nach Mitternacht in Friedrichshafen, wo Beamte der Bundespolizei ihn aus dem Bus holten. Bis zum 1. August saß Amri in der Justizvollzugsanstalt in Ravensburg.

Umstrittene Festnahme Bei der Frage, ob der Anschlag zu verhindern gewesen wäre, spielt diese Episode eine umstrittene Rolle. Warum hat man Amri, der seit Ablehnung seines Asylantrags "vollziehbar ausreisepflichtig" war, am Grenzübertritt gehindert? Deutschland wäre ihn los gewesen, bestenfalls für immer. Das Berliner Attentat hätte wohl nicht stattgefunden.

Wäre es nicht wenigstens möglich gewesen, Amri in Ravensburg länger hinter Gittern zu halten? Das zuständige Ausländeramt in Kleve teilte mit, dass Abschiebehaft nicht in Frage kam, weil eine Rückführung binnen der gesetzlichen Dreimonatsfrist unwahrscheinlich sei.

In die Kritik gerieten auch die Landeskriminalämter, die die Polizei in Baden-Württemberg mit Amri allein gelassen hätten. Von dessen Karriere als islamistischer Gefährder war dort nichts bekannt. Warum hat sich kein Sachkundiger aus Düsseldorf oder Berlin nach Ravensburg bemüht, um die Kollegen ins Bild zu setzen?

Vor dem Ausschuss beteuerten beide Zeugen, dass ihre Behörden mit der Entscheidung, Amri zu stoppen, nichts zu tun hatten. Das Berliner LKA habe die Festnahme nicht veranlasst, sagte Kriminaloberkommissar G.K., jedenfalls sei ihm davon nichts bekannt. Weder er noch der anwesende Dezernatsleiter hätten der Bundespolizei irgendwelche Vorgaben gemacht, wie mit Amri zu verfahren sei, sagte auch K. Das hätte ihnen nicht zugestanden.

Nach Feststellung der Bundespolizei hatte Amri weder ein Flugticket noch einen Koran im Gepäck. Sie fanden allerdings Drogen und zwei gefälschte italienische Ausweise. Das reichte.