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Wirtschaft : Neue Pflicht soll Lust aufs Handwerk machen

Ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen will für zwölf Gewerke Zulassungspflicht wiedereinführen

28.10.2019
2023-08-30T12:36:29.7200Z
2 Min

Es war der Versuch, der kriselnden Branche unter die Arme zu greifen und Unternehmensgründern Mut zu machen. Etwa 15 Jahre nach der Handwerksnovelle indes gestehen sich die Koalitionsfraktionen ein, dass die Erfolge weiter hinter den Erwartungen zurückblieben - und wollen das Rad ein Stückchen zurückdrehen. Für zwölf Handwerksberufe soll künftig wieder die Meisterpflicht gelten. Dies sieht ein Gesetzentwurf (19/14335) vor, den der Bundestag am Freitag in erster Lesung debattiert hat. Grundsätzlich begrüßten die meisten Abgeordneten die Stoßrichtung, allerdings ging der Opposition der Entwurf wenngleich mit unterschiedlichen Zielen nicht weit genug. Beispielsweise wurden mehr Tarifbindung in der Branche, geringere Kosten bei der Meisterprüfung und flexiblere Lehr- und Prüfungszeiten angemahnt. Auch erschloss sich die Sinnhaftigkeit der ausgewählten Gewerke nicht allen Rednern. Im Anschluss wurde der "Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften" zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Seit der letzten Novelle hätten sich "das Berufsbild und auch der Schwerpunkt der praktischen Berufsausübung einzelner zulassungsfreier Handwerke weiterentwickelt und verändert", heißt es im Entwurf. Diese Veränderungen seien "so wesentlich, dass sie eine Reglementierung der Ausübung der betroffenen Handwerke zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Wahrung von Kulturgütern und immateriellem Kulturerbe im Sinne eines Wissenstransfers erforderlich machen". Gleichzeitig soll der Nachwuchs mehr Lust aufs Handwerk bekommen - die Ausbildungszahlen in den betroffenen Gewerken sind nämlich teils drastisch zurückgegangen.

Im Kern geht es um die Wiedereinführung der Zulassungspflicht in den Berufen Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Die Auswahl soll evaluiert werden. Diese Berufe zählen zu 53 Handwerken, für die 2004 die Meisterpflicht abgeschafft worden war. Der selbstständige Betrieb eines solchen Handwerks war seither auch dann zulässig, wenn ein Betriebsinhaber oder ein technischer Betriebsleiter in der Handwerksrolle eingetragen ist. Für alle, die in der Zwischenzeit auf Grundlage der Novelle von 2004 ohne Meistertitel selbstständig geworden sind, soll ein Bestandsschutz gelten. Sie sollen ihr Handwerk weiterhin ausüben dürfen.