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E-Mobilitätsgesetz : Ein Schmankerl für Häuslebauer

Verbesserungen bei Dienstwagen und Dienstreisen

11.11.2019
2023-08-30T12:36:30.7200Z
2 Min

Das Beste zum Schluss: Der letzte von über 30 Änderunganträgen der Koalition zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/13436, 19/13712, 19/14873) im Finanzausschuss kam mit einem Schmankerl für künftige Häuslebauer daher: Die Förderung des Sparens für die eigenen vier Wände wird verbessert. Das gesamte Gesetzespaket von Elektroautos bis Bausparen passierte am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den Bundestag. AfD- und FDP-Fraktion lehnten ab, Linke und Grüne enthielten sich.

Seit 2004 unverändert Die Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent der "prämienbegünstigten Aufwendungen" war seit 2004 unverändert und zuvor von zehn auf 8,8 Prozent "aus fiskalischen Gründen" gekürzt worden. In Zukunft gibt es wieder zehn Prozent. Erhöht werden auch die Förderhöchstgrenzen, bis zu denen es die zehn Prozent gibt: Statt 512 Euro sind künftig Aufwendungen bis zu 700 Euro (Verheiratete 1.400 Euro ) förderungsfähig. Auch die seit 1996 nicht mehr angehobene Einkommensgrenze wird um über ein Drittel auf 35.000 Euro (Verheiratete 70.000 Euro) angehoben. Wer mehr verdient, bekommt die Prämie nicht. Angesichts der sprudelnden Steuereinnahmen fallen die Kosten im Haushalt kaum auf: Im Jahr 2022 wird mit 38 Millionen Euro gerechnet. Der Betrag soll bis 2024 auf 49 Millionen Euro steigen. Kleiner Wermutstropfen für die Sparer: Sie müssen bis zum 1. Januar 2021 auf die Verbesserungen warten.

Im Gesetz verbergen sich aber noch weitere Erleichterungen für Steuerzahler: Verbesserungen gibt es bei Jobtickets und für Berufskraftfahrer, für die ein neuer Pauschbetrag eingeführt wird. Außerdem ist vorgesehen, dass die Verpflegungskostenpauschale für Beschäftigte bei mehrtägigen Dienstreisen in Zukunft pro Tag 28 Euro statt bisher 24 Euro betragen soll. Für sogenannte eBooks gilt in Zukunft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Die ermäßigte Umsatzsteuer wird auch auf Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene erhoben (bisher 19 Prozent).

Seinen Titel hat das Gesetz allerdings von den Änderungen bei der steuerlichen Förderung der Elektromobilität. So ist vorgesehen, die private Nutzung von Dienstwagen länger als bisher geplant zu fördern. Wenn ein Dienstwagen auch privat genutzt wird, wird dieser Vorteil grundsätzlich mit einem Prozent des inländischen Listenpreises versteuert. Im vergangenen Jahr wurde diese Versteuerung für Elektro- und extern aufladbare Hybridfahrzeuge auf ein Prozent des halben Listenpreises pro Monat halbiert. Die bis Ende 2021 befristete Maßnahme soll bis zum Jahr 2030 verlängert werden, um nachhaltige Impulse für mehr Elektromobilität zu setzen und eine längerfristige Planungssicherheit zu schaffen. Zugleich wird die Mindestreichweite der geförderten Hybridfahrzeuge angehoben. Für die Anschaffung neuer rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge wird eine Sonderabschreibung eingeführt. Weitere Verbesserungen betreffen die Nutzung von Ladevorrichtungen beim Arbeitgeber, Dienstfahrräder und Lastenfahrräder.

Nachdem in der Anhörung geplante Änderungen bei der Umsatzsteuer für Bildungseinrichtungen auf Kritik gestoßen waren, wurden diese ebenso zurückgestellt wie ein Beschluss zur steuerlichen Behandlung von Verlusten bei Optionsgeschäften.