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SteuerN : Der Osten in Fahrt

Solidaritätszuschlag wird ab 2021 abgebaut

18.11.2019
2023-08-30T12:36:31.7200Z
3 Min

Viele Steuerzahler werden demnächst mehr im Geldbeutel haben. Der Bundestag hat vergangene Woche mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ein Gesetz beschlossen, das den größten Teil der Steuerpflichtigen ganz und zahlreiche weitere teilweise vom Solidaritätszuschlag befreit. Dieser wird bisher fällig, wenn die Einkommensteuer 972 Euro bei Einzelpersonen oder 1.944 Euro bei Zusammenveranlagung übersteigt. Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/14103, 19/15152) steigt diese sogenannte Freigrenze ab 2021 auf 16.956 beziehungsweise 33.912 Euro. Für 90 Prozent aller bisherigen Zahler soll der Soli damit wegfallen. Für höhere Einkommen wird eine Milderungszone eingerichtet, um einen Belastungssprung beim Überschreiten der Freigrenze zu vermeiden. Die Wirkung der Milderungszone nimmt mit steigendem Einkommen ab. Nur bei den etwa 3,5 Prozent der Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen wird der Soli weiter in voller Höhe erhoben. Da es sich um eine reine Bundessteuer handelt, ist eine Zustimmung der Länder im Bundesrat nicht erforderlich. Gesetzentwürfe der FDP (19/14286) und der AfD (19/4898), die jeweils eine vollständige und unverzügliche Abschaffung des Soli wollten, fanden keine Mehrheit.

Die mit dem Solidaritätszuschlag eingenommenen Gelder haben bisher dazu beigetragen, dass Infrastruktur, Städte und Dörfer in den neuen Bundesländern modernisiert wurden, die Wirtschaft Fahrt aufgenommen hat und in der Folge die Arbeitslosenzahlen gesunken sowie die Einkommen gestiegen sind. Dass der Solidaritätszuschlag dennoch nicht vollständig abgeschafft wird, begründet die Bundesregierung mit weiterhin bestehenden finanziellen Lasten des Bundes aus der Wiedervereinigung. Nach ihrer Auffassung kann der Solidaritätszuschlag so lange fortgeführt werden, wie dieser aufgabenbezogene Mehrbedarf des Bundes besteht.

Spitzenverdiener zahlen weiter Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) betonte in der Parlamentsdebatte aber auch einen anderen Aspekt. Zum Funktionieren eines Landes gehöre "ein faires und gerechtes Steuersystem". Das heiße, "dass diejenigen, die über besonders viele Möglichkeiten verfügen, etwas zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Funktion beizutragen, das auch mehr tun als andere". Auch deshalb werde für Spitzenverdiener der Soli zunächst beibehalten.

Der AfD-Abgeordnete Stefan Keuter wies darauf hin, dass es sich beim Soli um eine Ergänzungsabgabe handele. Eine solche sei aber nur für vorübergehende Bedarfsspitzen zulässig, wovon keine Rede mehr sein könne. Eine Beibehaltung des Zuschlags für einen Teil der Steuerzahler über das Auslaufen des Solidarpaktes Ende 2019 hinaus sei verfassungswidrig. Keuter ermunterte Bürger, die in Zukunft weiter den Soli zahlen müssen, dagegen zu klagen.

Als "ersten großen Schritt zum Abbau des gesamten Solidaritätszuschlages" bezeichnete Olav Gutting (CDU) das Gesetz. Er drängte den Koalitionspartner SPD, noch in dieser Legislaturperiode den zweiten Schritt zu beschließen, nämlich den "endgültigen, vollständigen Wegfall" des Soli bis 2026. Sein Fraktionskollege Sebastian Brehm (CSU) wies darauf hin, dass bei einer vollständigen Abschaffung bereits jetzt der Haushaltsspielraum ausgeschöpft worden wäre. Maßnahmen wie die Erhöhung des Kindergeldes und die Förderung des Wohnungsbaues wären dann nicht mehr möglich gewesen, argumentierte Brehm.

Dagegen forderte Christian Dürr (FDP) die Union auf, ihr Wahlversprechen einzulösen, den Soli abzuschaffen. Nach der Grundrente sei die nur teilweise Abschaffung des Soli "das zweite Geschenk, das Sie Olaf Scholz mit auf den Weg zu seiner Wahl zum Parteivorsitz geben". Dürr wies darauf hin, dass Sparer sowie kleine und mittlere Familienbetriebe weiter den Soli zahlen müssten.

Ebenso kritisch, aber mit entgegengesetzten Argumenten bewertete Fabio De Masi (Linke) den Gesetzentwurf. Fast die Hälfte der Bevölkerung habe von der Abschaffung des Soli nichts, "weil sie nämlich zu wenig verdienen, um den Soli zu bezahlen". In den letzten 20 Jahren seien die oberen 30 Prozent steuerlich entlastet und die unteren 70 Prozent belastet worden. "Unser Problem ist nicht der Soli, unsere Problem ist eine Steuerpolitik gegen 70 Prozent der Bevölkerung", rief De Masi.

Auch Lisa Paus (Grüne) warnte vor neuen Ungerechtigkeiten. Derzeit müsse beispielsweise eine Familie mit zwei Kindern erst ab 50.000 Euro Jahreseinkommen den Soli bezahlen. Für alle, die darunter liegen, bringe die Neuregelung daher keine Entlastung. Auch verwies sie darauf, dass das Durchschnittseinkommen etwa in Thüringen wesentlich niedriger sei als in Bayern. Von der teilweisen Soli-Abschaffung würden damit bayerische Steuerpflichtige wesentlich mehr profitieren als thüringische.

Dieser Kritik hielt Lothar Binding (SPD) entgegen, man könne "nicht mit der Rohrzange Entfernungen messen", sondern müsse das richtige Werkzeug für die richtige Aufgabe nehmen. Wer eine Steuer nicht zahle, könne hier natürlich auch nicht entlastet werden. Aber dann zählte Binding eine Reihe von Gesetzesbeschlüssen der Koalition auf, die "den Schwächeren" zugute gekommen seien.