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Zahlungsverkehr : Kampf um Schnittstellen

Freier Zugang zum Handy

18.11.2019
2023-08-30T12:36:31.7200Z
2 Min

Es liest sich sehr technisch: Internetbasierte und mobile Anwendungen würden es Zahlungsdienstleistern ermöglichen, neue Geschäftsfelder zu erschließen und die Angebotsvielfalt zu erhöhen. In der Praxis ist es viel einfacher: Man zückt beim Bezahlvorgang an der Kasse im Laden oder einem öffentlichen Verkehrsmittel das Handy, und schon wird der fällige Betrag vom Konto abgebucht. Für Handy- und Betriebssystem-Hersteller winkt ein Riesengeschäft: Nur sie verfügen über den Zugang zu den technischen Schnittstellen. Eine Bank oder ein Start-up kommt bisher mit eigener Zahlungssoftware nicht direkt auf das Handy des Besitzers.

Was das bedeutet, macht ein am Donnerstag vom Bundestag an die Ausschüsse überwiesener Antrag der FDP-Fraktion deutlich (19/15057), in dem "Fair Play" im digitalen Wettbewerb gefordert wird. Wie die FDP-Fraktion vor dem Hintergrund des starken Anstiegs des Mobile Payment erläutern, sind Kreditinstitute aufgrund der EU-Zahlungsdiensterichtlinie verpflichtet, Bank-Schnittstellen für Drittdienste zum Beispiel von Digitalunternehmen wie Apple, Google, Amazon und andere kostenfrei zu öffnen. Umgekehrt sei es Banken und anderen Zahlungsdienstleistern dagegen nicht möglich, kostenfrei auf IT-Strukturen der großen, oft in ihrem Umfeld marktbeherrschenden Digitalunternehmen zuzugreifen. Das heißt: Konzerne wie Apple kommen ans Bankkonto, die Bank aber nicht ans Handy.

Das ändert sich bald. Konzerne wie Apple, die als "Gatekeeper" bei den Schnittstellen bezeichnet werden, müssen in Zukunft auch andere Anbieter durchlassen. Mit Änderungsantrag Nummer 21 beschlossen Union und SPD im Finanzausschuss des Bundestages eine Ergänzung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (19/13827, 19/15163). Damit Zahlungsdienstleister und E-Geld-Emittenten eigene Bezahldienstleistungen auf den mobilen Endgeräten anbieten können, müssen Apple und andere Anbieter Zugang zu ihren Schnittstellen gewähren und auch die erforderliche Software zur Verfügung stellen.

Am Donnerstag passierte das Gesetz den Bundestag. Die Koalitionsfraktionen waren dafür, die AfD dagegen, die anderen Fraktionen enthielten sich. Der Finanzausschuss hatte auch andere Teile des Gesetzes noch geändert und zum Beispiel die Maßnahmen gegen Geldwäsche besonders im Bereich der Immobilientransaktionen weiter verschärft. Dazu gehören unter anderem Einschränkungen bei den Verschwiegenheitspflichten der freien Berufe und eine stärkere Regulierung bei Bargeldgeschäften.