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KriminalitäTsbekämpfung : Zoll mit Zollgesetz zufrieden

Einsatz von verdeckten Ermittlern wird möglich

02.12.2019
2023-08-30T12:36:32.7200Z
2 Min

So etwas gibt es auch noch: Die betroffene Verwaltung hat sich mit der von der Bundesregierung geplanten Neuregelung des Zollfahndungsdienstes zufrieden gezeigt. Bedenken kamen hingegen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses in der vergangenen Woche von Datenschützern und Anwälten. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf (19/12088) sieht eine Ausweitung der Befugnisse des Zollfahndungsdienstes vor. So sollen der Einsatz verdeckter Ermittler sowie eine Befugnis zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Telekommunikationsendgeräten möglich werden. Mit dem Gesetz werden zudem die Auskunftspflichten von Betroffenen und Dritten erweitert. Außerdem darf das Zollkriminalamt in Zukunft Gerätenummern von Telekommunikationsendgeräten und die Kartennummern der verwendeten Karten sowie die Standorte von Telekommunikationsendgeräten ermitteln.

"Insgesamt liegt mit dem Entwurf ein modernes Gesetz für den Zollfahndungsdienst vor, dass sich folgerichtig in die aktuelle Gesetzgebung für Sicherheitsbehörden und die Strafverfolgung einpasst", lobte das Zollkriminalamt den Gesetzentwurf, mit dem der Zollfahndungsdienst weiterhin für die Herausforderungen moderner Kriminalitätsbekämpfung gerüstet sein werde. Als effektives und erforderliches Einsatzmittel bezeichnete das Zollkriminalamt den geplanten Einsatz verdeckter Ermittler. Aufgrund des höchst konspirativen Täterverhaltens sei es zum Regelfall geworden, dass nur eine Mischung unterschiedlichster Methoden und Ansätze bei der Informationsgewinnung Erfolg verspreche. Hierzu gehöre auch der Einsatz verdeckt auftretender Ermittlungsbeamter, um Zugang zu relevanten Informationen zu erhalten. Auch die Deutsche Zollgewerkschaft (BDZ) zeigte sich mit dem Entwurf zufrieden, hielt aber eine bessere personelle Ausstattung für erforderlich. Nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei soll der Zollfahndungsdienst auch materiell-rechtlich als Polizei angesehen werden. Schließlich würden dessen Mitarbeiter hervorragende Polizeiarbeit im Kampf gegen schwere und organisierte Kriminalität leisten.

Schönschreib-Wettbewerb Der Zollbeamte Marius Kühne kritisierte hingegen die erhebliche Ausweitung des Gesetzesumfangs, dessen Paragrafen-Zahl sich von 47 auf 107 Paragrafen mehr als verdoppele. Kühne sprach von einem "Schönschreib-Wettbewerb von Juristen". Die Abfrage bei Datenbanken sei für das Zollpersonal viel zu kompliziert. Sinnvoll sei die Einrichtung einer zentralen Datenbank.

Die Erforderlichkeit des Einsatzes verdeckte Ermittler ist nach Ansicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bislang nicht hinreichend begründet. Eine reine Nützlichkeit neben den bereits bestehenden Eingriffsbefugnissen sei hier nicht ausreichend. Insbesondere sei nicht dargelegt, wo und weshalb die vorhandenen Eingriffsbefugnisse im Bereich der Zollfahndung an ihre Grenzen stoßen würden. Außerdem erhob der Bundesbeauftragte erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die sogenannte Bestandsdatenauskunft. Die Norm ermögliche eine permanente Erhebung und weitere Verwendung von Bestandsdaten sowie die Zuordnung von Internetprotokoll-Adressen. Eine solche, nahezu voraussetzungslose und anlasslose Anreicherung von Daten erscheine "in höchstem Maße unverhältnismäßig", so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz.

Sehr unterschiedliche Urteile gab es aus der Wissenschaft: Von einem insgesamt gelungenen Gesetzentwurf sprachen sowohl Professor Klaus Gärditz (Universität Bonn) als auch Professor Kurt Graulich (Humboldt-Universität Berlin). Dagegen empfahl Professor Hartmut Aden (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin), den Gesetzentwurf angesichts vieler Defizite und unnötig komplexer Regelungen "zurückzuziehen und das Gesetzgebungsverfahren mit einem neuen Entwurf erneut zu beginnen".