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Geschichte : Ein halbes Jahrhundert kämpfen

Den ersten Reichstag wählten 1871 nur Männer. Im demokratisch gewählten Parlament von 1919 saßen erstmals Frauen

21.01.2019
2023-08-30T12:36:14.7200Z
3 Min

Als die sächsische Landtagsabgeordnete Hanka Kliese (SPD) im Dezember vergangenen Jahres in der Debatte um 100 Jahre Frauenwahlrecht an das Rednerpult trat, da sagte sie stolz: "Ich bin eine Quotenfrau." Die Frauenquote in ihrer Partei habe es ihr ermöglicht, zu zeigen, was sie könne, betonte Kliese.

Dass sie heute vor einem Parlament sprechen kann, hat Kliese dem Kampf vieler Politikerinnen und Aktivistinnen zu verdanken, die vor 100 Jahren für Frauen das aktive wie passive Wahlrecht erstritten. Noch 1848 schrieb die Frauenrechtlerin Louise Dittmer anlässlich der Wahl zur Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche: "Wohl spricht man viel von Freiheit für alle, aber man ist gewöhnt, unter dem Wort 'alle' nur die Männer zu verstehen." Damals durften Frauen weder wählen noch gewählt werden; sie hatten kein Recht auf Erwerbstätigkeit oder persönlichen Besitz und waren damit ökonomisch abhängig von ihren Vätern oder Ehemännern. Es war ihnen nicht gestattet, politischen Vereinen beizutreten oder sich zu versammeln.

Als 1871 mit der Gründung des Deutschen Reiches ein allgemeines, gleiches, unmittelbares und geheimes - aktives und passives - Wahlrecht für den neu zu wählenden Reichstag eingeführt wurde, galt dies nur für männliche Bürger über 25 Jahre, die im Besitz der bürgerlichen und politischen Ehrenrechte waren.

Doch schon seit der Revolution von 1848 forderten Frauen - inspiriert von den Ideen der Französischen Revolution - das Wahlrecht. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts entstand eine zunächst von bürgerlichen Kreisen dominierte Frauenbewegung, die unter anderem von Louise Otto-Peters, der Gründerin des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins, Hedwig Dohm und Helene Lange getragen wurde. So schrieb die Aktivistin Louise Otto im April 1849: "Wir wollen unseren Teil fordern: das Recht, das rein Menschliche in uns in freier Entwicklung aller unserer Kräfte auszubilden, und das Recht der Mündigkeit und Selbständigkeit im Staat." Während die bürgerlichen Aktivistinnen zunächst eine verbesserte Frauenbildung und damit eine bessere soziale Lage von Frauen anstrebten, drängten vor allem Vertreterinnen der radikalen bürgerlichen und sozialistischen Frauenbewegung wie Minna Cauer, Lily Braun und später vor allem Clara Zetkin auf die Einführung des Frauenstimmrechts.

Als eine der ersten forderte dies die Schriftstellerin Hedwig Dohm. In einem 1876 verfassten Plädoyer schrieb sie: "Die Frauen fordern das Stimmrecht als ihr Recht. Warum soll ich erst beweisen, dass ich ein Recht dazu habe?" Die Gesellschaft habe keine Befugnis, "mich meines natürlichen politischen Rechts zu berauben".

Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts etablierten sich verschiedene Verbände, um das Thema voranzubringen. 1902 gründeten Anita Augspurg und Lida Gustava Heymann in Hamburg den Deutschen Verein für Frauenstimmrecht, der Mitglied im 1904 gegründeten Weltbund für Frauenstimmrecht wurde. Nachdem 1908 Frauen das politische Engagement erlaubt worden war, gewann die Diskussion weiter an Fahrt - wenn auch innerhalb der Frauenbewegung umstritten war, auf welchem Weg man das Ziel erreichen wollte. Politische Unterstützung gab es lediglich von der SPD, die bereits 1891 das Frauenstimmrecht in ihr Parteiprogramm aufgenommen hatte.

Der Erste Weltkrieg unterbrach die Diskussion jedoch zunächst. Nachdem allerdings Kaiser Wilhelm II. 1917 eine Wahlrechtsreform angekündigt, aber dabei kein Wort zum Frauenstimmrecht verloren hatte, wurden Aktivistinnen aller Strömungen aktiv. Im Oktober 1918 schickte eine breite Frauen-Koalition eine Eingabe an den Reichskanzler, in der sie eine Unterredung forderten, um ihr Anliegen zu begründen. Große Demonstrationen und Kundgebungen unterstrichen in der Öffentlichkeit diese Forderung.

Im November 1918 schließlich erklärte der Rat der Volksbeauftragten, dass alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften "fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen" seien. Es war die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland und mehr als 80 Prozent der Frauen machten bei den Wahlen zur Nationalversammlung im Januar 1919 davon Gebrauch.