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Finanzen : AfD: Index für Auslandskindergeld

21.01.2019
2023-08-30T12:36:15.7200Z
1 Min

Die Höhe von Kindergeldzahlungen in das EU-Ausland soll aus Sicht der AfD-Fraktion an den jeweiligen Lebenshaltungskosten im Empfängerland ausgerichtet werden. "Für ein Kind, für das in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht, dessen Wohnsitz sich aber in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet, wird die Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates angepasst", fordert die AfD-Fraktion in einem Gesetzentwurf (19/6984), der am Donnerstag vom Bundestag an den Finanzausschuss überwiesen wurde. Maßstab für die Staffelung der Kindergeldbeträge soll die Notwendigkeit und Angemessenheit nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates sein. Die AfD-Fraktion erwartet Steuermehreinnahmen in Höhe von 160 Millionen Euro.

Die Abgeordneten schreiben, wenn ein Kind in einem Staat mit niedrigerer Kaufkraft lebe, "kommt es zu einem Fördereffekt, der Familien in Deutschland oder in Ländern mit höherer Kaufkraft lebenden Kindern verwehrt bleibt". Probleme mit dem EU-Recht sieht die Fraktion nicht.

Die Zahlungen von Kindergeld auf ausländische Konten hatten sich seit 2010 fast verzehnfacht, wie aus einer Antwort der Bundesregierung (19/1275) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1003) hervorgeht. Danach waren 2017 rund 343 Millionen Euro Kindergeld auf Konten im Ausland überwiesen worden. Im Jahr 2010 waren es rund 35,9 Millionen Euro gewesen. Insgesamt betrugen die Zahlungen von Kindergeld auf ausländische Konten seit 2010 rund 1,48 Milliarden Euro. Die meisten Überweisungen erfolgten für Kinder in Polen (102.939), Kroatien (17.427) und Rumänien (16.925). hle