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Mieten II : Längere Betrachtung

Neuregelung zur ortsüblichen Vergleichsmiete

23.12.2019
2023-08-30T12:36:33.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat ein weiteres Instrument zur Dämpfung des Mietanstiegs beschlossen. Mit der Mehrheit der Koalition nahm das Parlament in der vergangen Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung an, mit dem der Betrachtungszeitraum bei der ortsüblichen Vergleichsmiete verlängert wird (19/14245). Dagegen stimmten AfD, FDP und Grüne, die Linke enthielt sich. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Grundlage des Mietspiegels, der als Maßstab für Mieterhöhungen im Bestand und für die zulässige Neuvertragsmiete im Geltungsbereich der Mietpreisbremse dient.

Künftig soll der Berechnung ein von vier auf sechs Jahre verlängerter Berechnungszeitraum zugrunde liegen. Bislang wird die ortsübliche Vergleichsmiete aus den Entgelten, die in einer Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind, gebildet. Durch die Ausweitung des Betrachtungszeitraums auf sechs Jahre werden dem Entwurf zufolge mehr Mietverhältnisse in die ortsübliche Vergleichsmiete einbezogen, und kurzfristige Änderungen des Mietpreisniveaus würden sich geringer auf die Vergleichsmiete auswirken. In Wohnungsmietmärkten mit kontinuierlich steigenden Angebotsmieten sei dadurch eine Dämpfung des Mietpreisanstiegs zu erwarten. Grüne und Linke hatten Anträge für eine komplette Neuregelung zugunsten der Mieter vorgelegt, die mit großer Mehrheit abgelehnt wurden. Ein Antrag der FDP-Fraktion, die für jahresaktuelle Mietspiegel plädiert, wurde in den Rechtsausschuss überwiesen.