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Naturschutz : Für den Wolf wird es eng

23.12.2019
2023-08-30T12:36:33.7200Z
1 Min

Die Jagd auf Wölfe soll erleichtert werden. Zur Abwehr drohender "ernster landwirtschaftlicher Schäden" kann künftig unter bestimmten Bedingungen auch ein ganzes Wolfsrudel entnommen werden. Eine entsprechende Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschloss der Bundestag am Donnerstag. In namentlicher Abstimmung stimmten 361 Abgeordnete dafür und 275 dagegen. Gegenüber dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf (19/10899) sieht die nun beschlossene Fassung (19/16148) vor, dass die Neuregelung auch für die hobbymäßige Haltung von Weidetieren gilt.

Hintergrund der Neuregelung sind Probleme, die sich aus Wiederansiedlung des Wolfes in Deutschland ergeben. Weidetierhalter beklagen Übergriffe auf ihre Tiere und damit einhergehende wirtschaftliche Schäden. Da der Wolf eine europaweit streng geschützte Art ist, hatte die Bundesregierung ihren Entwurf damit begründet, die Rechtssicherheit bei der Erteilung von Ausnahmen vom Jagdverbot erhöhen zu wollen. Konkret wird geregelt, inwiefern Wölfe nach Rissen von Nutztieren abgeschossen werden dürfen. So soll in Fällen, in denen Nutztierrisse nicht einem Einzeltier zugeordnete werden können, der Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Rudels "bis zum Ausbleiben von Schäden" fortgesetzt werden dürfen.

Abgelehnt wurden ein Entschließungs-Antrag der Links-Fraktion (19/16151) unter anderem zu Herdenschutzmaßnahmen. Auch ein FDP-Vorstoß (19/10792) zur Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz fand keine Mehrheit.