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Finanzen : Zinsen für den Dispo zu hoch

04.02.2019
2023-08-30T12:36:15.7200Z
2 Min

Die Bundesregierung soll den Zinssatz für Dispositions- und Überziehungskredite per Gesetzesänderung auf höchstens fünf Prozent über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) begrenzen. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag (19/6525), der vom Bundestag am Freitag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde. Zugleich soll den Kreditinstituten untersagt werden, dass infolge der Deckelung andere Gebühren und Entgelte unangemessen erhöht werden. Außerdem fordert die Fraktion einen Ausbau der Schuldnerberatung.

In der Begründung ihres Antrags stellt die Linksfraktion fest: "Die Dispo-Abzocke geht weiter." Weiterhin würden im Durchschnitt rund zehn Prozent Zinsen verlangt, bei geduldeten Kontoüberziehungen über den Dispo-Rahmen hinaus würden noch bis zu fünf Prozentpunkte auf den Dispozinssatz aufgeschlagen. Kreditinstitute würden die günstigen Zinsen der EZB, deren Leitzinssatz derzeit bei null Prozent liege, nicht an die Kunden weitergeben, wird kritisiert.

Die Banken würden sich an ihr profitables Geschäft klammern, "das ihnen Milliardengewinne beschert und oft der Quersubventionierung anderer Leistungen dient. Jeder Prozentpunkt mehr bereichert Kreditinstitute um circa 340 Millionen Euro", heißt es in dem Antrag.

Die Bundesregierung hatte in der Vergangenheit Vorstöße der Oppositionsfraktionen Linke und Bündnis 90/Die Grünen nach einer Deckelung von Zinsen für Dispositionskredite immer zurückgewiesen. Zuletzt hatte sie in der Antwort auf eine Anfrage (18/9652) auf das 2016 verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie verwiesen, das die Verbraucher besser schützen soll, unter anderem durch eine verbesserte vorvertragliche Information der Kreditnehmer und die Einführung eines Widerrufsrechts bei sogenannten Null-Prozent-Finanzierungen, die sich oft als "Verbraucherfalle" erwiesen hätten.

Mit dem Gesetz wurde außerdem eine Beratungspflicht der Banken für Kunden eingeführt, die ihre Konten längere Zeit stark überziehen. Diesen Kunden sollen kostengünstigere Alternativen zur genutzten Überziehung angeboten werden. Dies gilt entsprechend auch für geduldete Überziehungen. Außerdem wurden Banken verpflichtet, über die Höhe der Sollzinssätze auch auf ihren Webseiten gut sichtbar zu informieren. Die Wirkung des Gesetzes soll fünf Jahre nach dem Inkrafttreten, also im Jahr 2021, überprüft werden. hle