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BEVÖLKERUNGSCHUTZ : THW-Novelle gebilligt

Verzicht auf Auslagenerstattung

16.03.2020
2023-08-30T12:38:14.7200Z
2 Min

Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Bundestag am Freitag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/17291) zur Novellierung des THW-Gesetzes in modifizierter Fassung (19/17817) verabschiedet. Damit soll das Gesetz "an die aktuellen und künftigen Anforderungen" an das Technische Hilfswerk (THW) angepasst und zur Stärkung des Ehrenamts im THW überarbeitet werden. Dazu zählt unter anderem eine "moderate" Ausdehnung der Regelungen zur vorübergehenden Freistellung während der Arbeitszeit für unaufschiebbare THW-Dienste der betroffenen Helfer.

Der Innenausschuss hatte in den Beratungen einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen gebilligt, der durch eine Sollvorschrift für einen Auslagenerstattungsverzicht darauf zielt, die Einsatzhäufigkeit des THW im Rahmen der Amtshilfe auf Ersuchen von Gefahrenabwehrbehörden zu stärken. Je häufiger das THW im Wege der Amtshilfe im Bereich der Gefahrenabwehr angefordert werde, desto mehr verfügten die THW-Einsatzkräfte über Praxiserfahrung in diesem wichtigen Bereich, hieß es in der Vorlage zur Begründung. Danach wären Kostengesichtspunkte "in diesen Fällen nicht mehr das entscheidende Kriterium für ein Ersuchen der jeweiligen Gefahrenabwehrbehörde".

Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD lehnte das Parlament zugleich einen Antrag der FDP-Fraktion (19/8541) zur Stärkung der Vorsorgestrukturen ab. Darin forderte die Fraktion unter anderem die Einrichtung einer "konzeptunabhängigen Reserve an Ressourcen auf Bundesebene", insbesondere in Form von Material-, Lebensmittel- und Medikamentenreserven für 50.000 Personen sowie von "Material für den Betrieb von eigenständigen ortsunabhängigen Betreuungseinrichtungen mit einer Gesamtkapazität von 15.000 Personen mit einer Betriebsphase von drei Monaten" und der Vorhaltung von Stromaggregaten, Kraftstoff und Trinkwasseraufbereitungsanlagen.

An die Ausschüsse überwies das Parlament zudem einen Antrag der Grünen-Fraktion (19/17749), das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit einer Zentralstellenkompetenz auszustatten. Deutschland habe durch seine föderale Struktur ein "hervorragendes Netz aus Behörden und Organisationen", die auch im Katastrophenschutzfall handlungs- und leistungsfähig seien, heißt es in der Vorlage. Für bundesweite, länderübergreifende oder besondere Lagen bedürfe es indes einer "zentralen Koordination zum Informations- und Ressourcenmanagement".