Piwik Webtracking Image

Wahlrecht : Verschlungene Verhandlungslinien

Die Fraktionen streiten weiter über Wege zur künftigen Reduzierung der Abgeordnetenzahl

16.03.2020
2023-08-30T12:38:14.7200Z
3 Min

Signale für eine Einigung auf eine Reduzierung der Abgeordnetenzahl in künftigen Bundestagen hat es in der Debatte über eine Wahlrechtsreform vergangene Woche kaum gegeben. Immerhin aber bot die von der AfD beantragte Aktuelle Stunde einen gewissen Überblick über die verschlungenen Verhandlungslinien im Dickicht aus Listenergebnis und Länderproporz, Direkt- und Überhang- und Ausgleichsmandaten.

Mit der Erststimme wird in 299 Wahlkreisen je ein Bundestagsmandat direkt vergeben; mit der Zweitstimme für die Landeslisten entscheidet der Wähler über das Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament. Erringt eine Partei mehr Direktmandate, als dem Zweitstimmenergebnis entspricht, werden solche "Überhangmandate" so lange durch zusätzliche "Ausgleichsmandate" kompensiert, bis die Sitzverteilung im Parlament das Listenergebnis widerspiegelt. Dadurch übersteigt die Abgeordnetenzahl die gesetzliche Sollstärke von 598. Im Jahr 2017 führten gar 43 Überhangmandate für die CDU und drei für die SPD zu 65 Ausgleichsmandaten, weshalb dem Bundestag derzeit sogar 709 Parlamentarier angehören. Zu viel, beteuern alle Fraktionen, aber da Wahlrechtsfragen auch immer Machtfragen sind, fällt eine Einigung schwer.

In der Debatte bekräftigte Albrecht Glaser (AfD) den Vorschlag seiner Fraktion, dass eine Partei pro Land höchstens so viele Direktmandate erhält, wie ihrem dortigen Zweitstimmenergebnis entspricht. Mit den relativ schwächsten Stimmergebnissen errungene Direktmandate kämen dann nicht zum Zuge - eine Regelung, die der Bundestag bereits im Herbst 2019 ablehnte.

Ein Gesetzentwurf von FDP, Linken und Grünen (19/14672) zielt darauf ab, die Entstehung von Überhangmandaten zu vermeiden, indem die Zahl der Wahlkreise auf 250 verringert, die Gesamtsitzzahl dagegen von 598 auf 630 erhöht wird; zudem soll "eine Vorabverteilung von Sitzen auf die Parteien in den Ländern" entfallen. Die drei Fraktionen wollten den Bundestag kleiner machen und die "Vertretung auch durch Direktmandate sicherstellen", sagte Benjamin Strasser (FDP), und sie wollten, "dass der Wählerwille weiterhin über die Zweitstimme abgebildet wird".

Ansgar Heveling (CDU) bescheinigte der Drei-Fraktionen-Vorlage, "im Ansatz die richtigen Stellschrauben" aufzuzeigen. Die Zahl der Wahlkreise und das Verfahren der Zuteilung der Mandate auf die Bundesländer seien "zwei der drei Stellschrauben", mit denen man das personalisierte Verhältniswahlrecht "fit für die Zukunft machen" könne. Dazu gehöre auch eine "verfassungsrechtlich zulässige Zahl von nicht ausgeglichenen Überhangmandaten", fügte Heveling hinzu und warb für eine "Verknüpfung dieser drei Elemente". Dagegen bestehe bei Modellen mit Obergrenzen die Gefahr der Verfassungswidrigkeit ebenso wie bei einem "Kappen von Direktmandaten", fügte er mit Blick auf den sozialdemokratischen Koalitionspartner hinzu.

Für den lehnte Uli Grötsch (SPD) den Unions-Vorschlag ab, Überhangmandate nicht auszugleichen, wandte sich aber auch gegen eine Verringerung der Wahlkreise. Seine Fraktion plädiere vielmehr dafür, für die nächste Wahl eine Obergrenze von 690 Abgeordneten vorzusehen und darüber hinausgehende Überhangmandate nicht zuzuteilen. Für spätere Regelungen solle eine Kommission Empfehlungen erarbeiten.

Friedrich Straetmanns (Linke) fand, der SPD-Vorschlag sei "zumindest eine Gesprächsgrundlage", wenn auch "allenfalls diskutabel unter dem Aspekt einer Übergangsregelung". Nicht akzeptabel sei indes, eine gewisse Anzahl von Überhangmandaten nicht auszugleichen, da dies allein der Union nutzen würde.

Britta Haßelmann (Grüne) betonte, dass nach ihrem Eindruck der SPD-Vorschlag eine Mehrheit finden könne, wenn sich der Drei-Fraktionen-Entwurf nicht durchsetzen sollte. Dazu brauche man den SPD-Vorschlag aber auch als Bundestags-Drucksache "und nicht nur als 'Spiegel'-Artikel", fügte sie hinzu.