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Kurzarbeit : Seltene Einigkeit unter der Kuppel

Bundestag beschließt Hilfen im Eilverfahren

16.03.2020
2023-08-30T12:38:14.7200Z
3 Min

Erste, zweite und dritte Lesung eines Gesetzentwurfes auf einen Schlag: Das ist die absolute Ausnahme im Bundestag. Aber in Zeiten flächendeckend schließender Theater, Museen und vieler anderer öffentlicher Einrichtungen, in Zeiten sich leerender Hotels und Restaurants ist auch wenig normal. Und so beschloss der Bundestag am vergangenen Freitag einstimmig - auch das ist selten - die Einführung eines erleichterten Kurzarbeitergeldes, um strukturelle Schäden für Betriebe und Beschäftigte durch die Corona-Krise abzumildern.

Der Gesetzentwurf (19/17893) von CDU/CSU und SPD sieht vor, es der Bundesregierung zu ermöglichen, befristet bis zum 31. Dezember 2021 Rechtsverordnungen erlassen zu können, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, um den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern und Betriebe zu entlasten. Für den Fall krisenhafter Zeiten soll es möglich sein, Kurzarbeitergeld bereits zu gewähren, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Entgeltausfall betroffen sind (im Normalfall gilt dies erst ab einem Drittel der Beschäftigten). Auch auf den Einsatz negativer Arbeitszeitsalden zur Vermeidung von Kurzarbeit soll vollständig oder teilweise verzichtet werden. Arbeitgeber sollen die von ihnen zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge für kurzarbeitende Beschäftigte komplett erstattet bekommen.

Minister im Homeoffice Da auch Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wegen des Coronavirus vorsorglich im Homeoffice arbeitet, übernahm Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) die erste Rede der Debatte. "Es geht um die Frage: Wie können wir mit einer großen strukturellen Krise, die Arbeit und Beschäftigung unmittelbar betrifft, gut umgehen. Und wir haben Erfahrung damit", sagte er unter Verweis auf den großflächigen Einsatz der Kurzarbeit während der Finanzkrise 2008. Deswegen sei es richtig, diese auch jetzt kurzfristig zu ermöglichen, bekräftigte Scholz.

Norbert Kleinwächter (AfD) mahnte, es müssten auch die Kleinstunternehmer geschützt werden, die bisher nicht von den Kurzarbeit-Regeln profitieren können. Er nutzte seine Rede für eine Abrechnung mit der Bundesregierung. Diese habe durch ihre Politik der offenen Grenzen mit zum Ausmaß der Krise beigetragen.

Wenn man jetzt über eine Einschränkung des öffentlichen Lebens rede, dann bedeute dies, dass die ganze Wirtschaft betroffen sei, betonte Hermann Gröhe (CDU). "Deshalb brauchen wir diesen Schutzschirm für Arbeitsplätze, damit sich die Menschen nicht auch noch Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen müssen", sagte er.

Wie fast alle Redner, so ging auch Johannes Vogel (FDP) auf die Lage von Kleinstunternehmern und Selbständigen ein. Diese dürfe man nun nicht aus dem Blick verlieren, denn auch sie würden derzeit in eine sehr schwierige Lage geraten und bräuchten Unterstützung, so Vogel.

Susanne Ferschl (Die Linke) kritisierte die ungleiche Behandlung von Unternehmen und Beschäftigten. Während letztere Einbußen beim Kurzarbeitergeld hinnehmen müssten, weil es nicht der vollen Höhe des Gehaltes entspreche, bekämen Firmen die Sozialbeiträge komplett erstattet. "Wir brauchen einen starken Sozialstaat nicht nur, wenn die Hütte brennt", forderte Ferschl.

Wolfgang Strengmann-Kuhn (Grüne) ging auf die Rolle der Arbeitslosenversicherung ein und forderte deren Weiterentwicklung. "Wir haben jetzt die Rücklagen, die nötig sind. Deswegen ist es richtig, dass es die Arbeitslosenversicherung gibt. Sie muss weiter gestärkt werden", sagte er. Aber auch Selbständige bräuchten jetzt Unterstützung, deswegen fordere seine Fraktion schon lange, arbeitsmarktpolitische Instrumente auch für diese Gruppe zu öffnen, so Strengmann-Kuhn.

Kerstin Tack (SPD) ging in ihrer Rede auch auf den Gesetzentwurf (19/17740) zur Weiterbildungsförderung ein, der angesichts der Entwicklungen etwas unterging in der Debatte. Er sieht umfangreiche Qualifizierungsförderungen für Arbeitnehmer vor. Das Gesetz werde zurecht "Arbeit-von-morgen-Gesetz" genannt, denn es müsse klar sein, dass die Beschäftigten von heute auch die Beschäftigten von morgen sein werden, betonte Tack. Der Entwurf soll in der Sitzungswoche Ende März abschließend beraten werden.